Handelsregister · VR 5205

Chronologischer Auszug

Kendo Kenshinkan-Dojo Hannover e.V. Verein für japanischen Schwertkampf · Amtsgericht Hannover

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigtea) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kendo Kenshinkan-Dojo Hannover e.V. Verein für japanischen
Schwertkampf

b)
Hannover
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende,
der stellvertretende Vorsitzende und der Kassenwart.
Jeder von ihnen ist alleinvertretungsberechtigt.
Rechtsgeschäfte, die den Verein mit mehr als 500,00
DEM oder einer Dauer von länger als 6 Monaten
verpflichten, bedürfen des gemeinsamen Handelns des
Vorstandes.
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 21.11.1984 zuletzt geändert am 07.01.1985
a)
30.03.2006
Landweer

b)
Satzung Blatt 18-23 der Akten
Änderungsbeschluss Blatt 24 der
Akten

Tag der ersten Eintragung:
14.05.1905
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neugefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
30.03.2006.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.