Handelsregister · PR 161

Chronologischer Auszug

Keller & Kratzmeier Partnerschaft Beratender Ingenieure im Bauwesen mbB · Amtsgericht Augsburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 05.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Zweigniederlassungen c) Gegenstanda) Allgemeine Vertretungsregelung b) Partner, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Rechtsform b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Keller - Kratzmeier Partnerschaft von Ingenieuren und
Energieberatern im Bauwesen

b)
Königsbrunn

c)
Betrieb eines Büros von Ingenieuren und Energieberatern im
Bauwesen
a)
Jeder Partner vertritt einzeln.

b)
Partner:
Kratzmeier, Matthias, Ingenieur und Energieberater im
Bauwesen, Augsburg, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.

Partner:
Keller, Tobias, Ingenieur und Energieberater im Bauwesen,
Augsburg, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
a)
Partnerschaft
a)
25.02.2015
Diemer

b)
(Fall 1)
2a)
Name geändert, nun:
Keller & Kratzmeier Partnerschaft Beratender Ingenieure im
Bauwesen mbB

c)
Gegenstand geändert, nun:
Betrieb eines Büros beratender Ingenieure im Bauwesen
b)
Je geändert, nun:
Partner:
Kratzmeier, Matthias, Beratender Ingenieur im Bauwesen,
Augsburg, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.

Partner:
Keller, Tobias, Beratender Ingenieur im Bauwesen, Augsburg,
*XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
a)
16.11.2015
Diemer

b)
(Fall 2)

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.