Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der 1. Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Ulf Michael Bracht
Kelkheim (Taunus)
Vorstand
Annegret Heine
Kelkheim
Vorstand
Anja Heger
Kelkheim (Taunus)
Vorstand
Johannes Jäger
Kelkheim (Taunus)
Vorstand
Alexander Stiel
Bad Soden am Taunus
Vorstand
Martin Drosdek
Kelkheim (Taunus)
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens vier seiner Mitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Der Vorstand bedarf für die Aufnahme von Krediten sowie für Ausgaben, die im Kalenderjahr 20 % des Haushaltsplanes überschreiten, der Genehmigung der Mitgliederversammlung.
Tag der ersten Eintragung: 07.10.1977 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzungsänderung Blatt 10-15 d. A. Eintr.Vfg. Blatt 124 d. A. Anm. Blatt 8 d. A.
Anmeldung Blatt 27+34 Sonderband
Beschluss Blatt 29ff. Sonderband
Anmeldung Blatt 36 Sonderband
Anmeldung Blatt 41 Sonderband
Anmeldung Blatt 48 Sonderband
Anmeldung Blatt 62 Sonderband
Anmeldung Blatt 69,70 Sonderband
Beschluss Blatt 72ff, 84 Sonderband
Satzung Blatt 85-92 Sonderband
Fall 8
Anmeldung Blatt 93 Sonderband
Beschluss Blatt 94-108 Sonderband
Fall 9
Anmeldung Blatt 121 Sonderband
Beschluss Blatt 122 Sonderband
Anmeldung Blatt 128, 129 Sonderband
Beschluss Blatt 130, 131 Sonderband
Anmeldung Blatt 139 Sonderband
Beschluss Blatt 140-142 + 149/150 Sonderband
Anmeldung Blatt 151 Sonderband
Beschluss Blatt 152/153 Sonderband
Satzung
Satzung vom 19.07.1977 zuletzt geändert am 19.11.1993
Die Mitgliederversammlung vom 30.11.2004 hat die Änderung des § 8 Abs.1 der Satzung (Zusammensetzung des Vorstands) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 01.12.2014 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Ende der Mitgliedschaft) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 30.05.2018 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck des Vereins), 3 (Geschäftsjahr), 9 (Vorstand), 13 (Mitgliederversammlung) und 18 (Vereinsauflösung) beschlossen.
Ferner wurde neu hinzugefügt: § 5 (Datenschutz im Verein)
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.