Handelsregister · HRB 91418
Chronologischer Auszug
Keinz Transporte GmbH · Amtsgericht Darmstadt
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Keinz Transporte GmbH b) Bürstadt Geschäftsanschrift: Sonnenstraße 26, 68642 Bürstadt c) Güterbeförderungen im Straßenverkehr. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. b) Geschäftsführer: Keinz, Thomas, Bürstadt, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 07.08.2012 | a) 07.09.2012 Petry b) Fall 1 | |
| 2 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt (Az. 9 IN 323/13) vom 02.05.2013 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. | a) 07.05.2013 Bopp | ||||
| 3 | b) Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt (Az. 9 IN 465/13) vom 24.07.2013 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. Die Eintragung hinsichtlich der Geschäftsführer und ihrer Vertretungsbefugnis sind infolge der Auflösung unrichtig geworden. Gem. § 384 II FamFG von Amts wegen eingetragen. | a) 14.08.2013 Bieg b) Fall 3 | ||||
| 4 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt (Az. 9 IN 323/13) vom 02.05.2013 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. | a) 28.08.2013 Bieg b) Fall 4 Eintragung vom 14.08.2013 fälschlicherweise erfolgt. Eine Entscheidung über den Insolvenzeröffnungsantra g ist noch nicht erfolgt. Der Vermerk vom 07.05.2013 war daher erneut von Amts wegen einzutragen. | ||||
| 5 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt (Az. 9 IN 323/13) vom 21.11.2013 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. | a) 27.11.2013 Bieg b) Fall 5 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.