Erbringung von Planungsleistungen und Bauüberwachung von Energieanlagen aller Spannungsebenen. Beteiligung und Geschäftsführung an anderen Unternehmen mit gleicher oder ähnlicher Tätigkeit wie die Gesellschaft.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Otto Kehrer
Lappersdorf
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Michael Dotzler
Pettendorf
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Dennis Noack
Dresden
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 28.05.2003.
Die Gesellschafterversammlung vom 01.04.2004 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurden auch geändert: §§ 1 (Firma (bisher Kronen dreihundertachtundneunzig GmbH), Sitz (bisher Düsseldorf, Amtsgericht Düsseldorf HRB 48166 )), 2 (Gegenstand), 5 (Stammkapital) und 9 (Geschäftsführung und Vertretung)
Die Gesellschafterversammlung vom 23.07.2015 hat die Änderung der §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Bekanntmachungen) und 14 (Verfügung über Geschäftsanteile) des Gesellschaftsvertrages sowie die Einfügung eines neuen § 14a (Tod eines Gesellschafters) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 09.04.2025 hat die Änderung der §§ 6 (Gesellschafterversammlung, Beschlüsse), 7 (Einberufung der Gesellschafterversammlung), 14 (Verfügung über Geschäftsanteile) und 14 a (Tod eines Gesellschafters) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Freitext
Beschluss Bl. 26 SB; neue Satzung Bl. 38 SB;
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