Handelsregister · VR 100200

Registerinformationen

Keglerverein Wolfsburg und Umgebung e.V. · Amtsgericht Braunschweig

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Keglerverein Wolfsburg und Umgebung e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Wolfsburg

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 100200
Gericht
Amtsgericht Braunschweig
Letzte Eintragung
04.09.2024
Abrufstand
14.04.2026
Quelle
Handelsregister

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Birgit Schulz

Wolfsburg

Vorstand

Mathias Hähnel

Jembke

Vorstand

Andreas Hüttl

Wolfsburg

Vorstand

Martina Bergmann

Wolfsburg

Vorstand

Karin Huebner

Wolfsburg

Vorstand

Ronald Schlimper

Wolfenbüttel

Vorstand

Tim Gambig

Tülau

Vorstand

Steffen Heydrich

Ilsede

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 29.09.1947
  • Die Mitgliederversammlung vom 13.07.2009 hat die Änderung der Satzung in Ziffer 7 (Ehrenmitgliedschaft und Auszeichnungen) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 14.03.2013 hat die Änderung der Satzung in Ziffer 3 (Mitgliedschaft), in Ziffer 13 (Der Vereinsvorstand) und in Ziffer 14 (Der Sportausschuss) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 17.03.2015 hat die Änderung der Satzung in Ziffer 1 (Name, Sitz, Organisation) und in Ziffer 2 (Zweck und Aufgaben) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 05.03.2019 hat die Änderung der Satzung beschlossen und Ziffer 4a (Datenschutz) neu eingefügt.

Freitext

  • Satzung Blatt 174 der Akten
  • Tag der ersten Eintragung: 27.02.1952 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 20.01.2006.
  • Fall 4
  • Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vereinsvorsitzenden, dem Geschäftsführer, dem 2. Vorsitzenden (Bereich Hallenmanagement), dem 2. Vorsitzenden (Bereich Technik), dem Vereinssportwart, dem Schrift- und Sozialwart, dem Vereinspressewart und dem Vereinsjugendwart. Jeweils zwei Mitglieder des Vorstands vertreten den Verein gemeinsam, von denen einer der Vereinsvorsitzende oder der Geschäftsführer oder einer der beiden 2. Vorsitzenden sein muss.
  • Fall 5
  • Neufassung der Satzung Blatt 254 ff. der Akten
  • Fall 6
  • Fall 7
  • Fall 8 Satzung Blatt 282-287 der Akte
  • Fall 9
  • Fall 10

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.