Der 1. Vorsitzende vertritt den Verein allein, der 2. und 3. Vorsitzende vertreten gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften aller Art mit einem Geschäftswert bis zu 10.000,00 € ist die Zustimmung des Vereinsausschusses einzuholen. Bei Rechtsgeschäften über 10.000,00 € bedarf es eines Beschlusses der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Markus Englert
Heigenbrücken
Vorstand
Ralf Ansmann
Heigenbrücken
Vorstand
Dominique Dehniger
Heigenbrücken
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 30.12.1973 zuletzt geändert am 07.04.1995
Die Mitgliederversammlung vom 23.04.2010 hat die Änderung des § 5 (Vorstandschaft) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 30.07.2021 hat die Änderung der §§ 1, 2, 3, 5, 13 und 14 der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 22.08.1974. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 16-20,22 So.
Satzung Bl. 95 SB;
Beschluss Bl. 127 SB; Satzung Bl. 129-131 SB.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.