Der 1. Vorsitzende ist allein vertretungsberechtigt. Von den übrigen Vorstandsmitgliedern vertreten jeweils zwei gemeinsan den Verein. Der Vorstand bedarf für Geschäfte über dem Betrag von 1.000,00 DEM im Einzelfall, sowie für Grundstücksgeschäfte jeglicher Art einschließlich der Aufnahme von Belastungen der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Matthias Wiest
Wellheim
Vorstand
David Mentner
Dollnstein
Vorstand
Elisabeth Wiest
Wellheim
Vorstand
Bettina Biber
Wellheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 05.05.1985
Die Mitgliederversammlung vom 20.02.2005 hat die Änderung des § 1 der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung:23.10.1985 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 4 ff. SB;
Beschluss Bl. 8 SB; Neue Satzung Bl. 9 SB.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.