Handelsregister · VR 3115

Chronologischer Auszug

Keethner Spitzen e.V. · Amtsgericht Stendal

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 16.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Keethner Spitzen e.V.

b)
Köthen (Anhalt)
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam, darnter der erste Vorsitzende.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert ab 1.500,00
EUR bedürfen der Zustimmung der
Mitgliederversammlung.

b)
erster Vorsitzender:
Winkler, Thomas, Köthen (Anhalt), *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Stepanek, Erhard, Köthen (Anhalt), *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Hecht, Annett, Köthen (Anhalt), *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 11.11.2011 mit Nachtrag vom 02.04.2012.
a)
11.05.2012
Schmelzer
2a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert
ab 1.500,00 EUR bedürfen der Zustimmung der
Mitgliederversammlung.

b)
Personenbezogene Daten geändert, nun:
Vorstand:
Schüler, Annett, Köthen (Anhalt), *XX.XX.XXXX
Personenbezogene Daten berichtigt:
Vorstand:
Winkler, Thomas, Köthen (Anhalt), *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 09.09.2013 hat die Änderung der §§ 3 (Erwerb der
Mitgliedschaft, Mitgliedsbeiträge), 4 (Beendigung der Mitgliedschaft), 6 (Der Vorstand), 8
(Die Mitgliederversammlung, Zuständigkeit, Einberufung) und 9 (Außerordentliche
Mitgliederversammlung) der Satzung nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls
beschlossen.
a)
14.02.2014
Urban
3b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Stepanek, Erhard, Köthen (Anhalt), *XX.XX.XXXX
Bestellt:
Vorstand:
Schwertfeger, Jana, Köthen (Anhalt), *XX.XX.XXXX
a)
09.02.2018
Urban
4a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert ab 2.000,00
EUR bedürfen der Zustimmung der
Mitgliederversammlung.
Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des
Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 01.12.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
26.06.2019
Rackwitz

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.