Handelsregister · HRB 23064

Chronologischer Auszug

Keep Fighting Foundation gGmbH · Amtsgericht Bonn

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Keep Fighting Foundation gGmbH

b)
Bonn
Geschäftsanschrift:
Friedrich-Ebert-Allee 13, 53113 Bonn

c)
Ein Zweck der Gesellschaft ist die
Förderung der Kultur (§ 52 Abs. 2 Satz 1
Nr. 5 der Abgabenordnung). Dieser Zweck
soll verwirklicht werden durch die
Unterhaltung eines der Allgemeinheit frei
zugänglichen Virtuellen Museums. Dieses
Museum soll der Öffentlichkeit die Karriere
des siebenmaligen Formel 1-Weltmeisters
Michael Schumacher präsentieren. In dem
Museum sollen u.a. Exponate aus der
Formel 1-Karriere von Michael Schumacher
in digitaler Form gezeigt werden,
beispielsweise Formel 1-Wagen,
Rennanzüge und Pokale. Gezeigt werden
sollen auch Exponate aus den Anfängen
der Karriere von Michael Schumacher als
Kart-, Formel Ford und Formel 3-Fahrer.
Weiterer Zweck der Gesellschaft ist die
Förderung der Bildung und Erziehung (§ 52
Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 der Abgabenordnung).
Dieser Zweck soll verwirklicht werden durch
die Vergabe des Keep Fighting Awards und
die damit einhergehende
öffentlichkeitswirksame Präsentation des
Preisträgers und dessen Lebensleistung,
dies verbunden mit dem übergeordneten
Auftrag, an andere Menschen Hilfestellung
zu geben. Mit dem Keep Fighting Award
sollen Menschen gewürdigt werden, die
schwere Lebenssituationen auf
beeindruckende Weise gemeistert haben.
Mit der Vergabe des Preises und den
weiteren Tätigkeiten, die mit der Person
des Preisträgers zusammenhängen, sollen
der Öffentlichkeit, insbesondere ebenfalls
von persönlichen Schicksalsschlägen
betroffenen Menschen, am Beispiel der
ausgezeichneten Person plastisch vor
Augen geführt werden, dass Aufgeben
keine Option ist, dass vielmehr Geduld,
Disziplin, Ausdauer und eine positive
Lebenseinstellung (Keep Fighting) Leiden
und schwierige Lebenslagen überwinden
können und betroffene Menschen wieder
Lebensmut gewinnen. Die Vergabe des
Preises und die weiteren Tätigkeiten, die
mit der Person des Preisträgers
zusammenhängen, sollen betroffenen
Menschen Mut machen und ein Ansporn
zur Nachahmung sein. Die Vergabe des
Preises erfolgt nach Maßgabe von der
Geschäftsführung aufzustellender
Grundsätze. Über den Preisträger
entscheidet die Geschäftsführung nach
Beratung mit dem Kuratorium. Die
Gesellschaft wird über die Person des
Preisträgers, dessen Schicksal und dessen
prämierte Lebensleistung ausführlich
berichten, beispielsweise auf der
gesellschaftseigenen Website, in den
Sozialen Medien sowie bei von der
Gesellschaft durchgeführten
Veranstaltungen, etwa bei einer
Benefizveranstaltung. Bei einzelnen
Veranstaltungen und/oder bei der
Berichterstattung in den Sozialen Medien
wird die Gesellschaft den Preisträger nach
Möglichkeit persönlich mit einbeziehen,
indem dieser selbst über sein Schicksal und
seine Lebensleistung berichtet. Auch über
solche Veranstaltungen sowie über das
Engagement des Preisträgers wird die
Gesellschaft ausführlich berichten.
Sämtliche mit dem Keep Fighting Award
zusammenhängenden Tätigkeiten,
Preisvergabe, Berichterstattung,
Durchführung von Veranstaltungen stellen
ein Gesamtpaket dar, dessen Ziel es ist,
Menschen bei Schicksalsschlägen Geduld,
Disziplin, Ausdauer und eine positive
Lebenseinstellung zu vermitteln und so ihre
Persönlichkeit zu stärken. Zu diesem
übergeordneten Zweck ist die Vergabe des
Keep Fighting Award ein wichtiges Mittel,
indem sie helfen soll, die öffentliche, auch
die mediale Aufmerksamkeit auf diese
Thematik zu steigern und somit den
Wirkungskreis zu erweitern. Weiterer
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
des öffentlichen Gesundheitswesens und
der öffentlichen Gesundheitspflege in
Verbindung mit der Förderung der Bildung
und Erziehung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3
und Nr. 7 der Abgabenordnung). Dieser
Zweck soll insbesondere verwirklicht
werden durch die Veröffentlichung von
Informationen (bspw. über eine
elektronische Informationsplattform), um
von Unfällen betroffene Menschen und
deren Angehörige über Hintergrundwissen,
medizinische Fachausdrücke,
Behandlungsmöglichkeiten sowie über
behandelnde Ärzte, Krankenhäuser und
Reha-Einrichtungen zu unterrichten. Diese
Veröffentlichungen sollen auch Ratschläge
und Erfahrungsberichte zur
leistungsabhängigen Rehabilitation nach
erlittenen Schwerstverletzungen sowie zur
Primärprävention umfassen
(Wiederherstellung/Aufrechterhaltung der
persönlichen körperlichen Fitness, u.a.
auch durch eine gesunde, ausgewogene
Ernährung und Flüssigkeitsbalance).
Weiterer Zweck der Gesellschaft ist die
Förderung der Erziehung in Verbindung mit
der Förderung der Unfallverhütung zur
Verbesserung der Sicherheit im
Straßenverkehr sowie im Sport,
insbesondere im Renn- und Skisport (§ 52
Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 und Nr. 12 der
Abgabenordnung). Dieser Zweck soll
verwirklicht werden durch die
Konzeptionierung oder die Mitwirkung an
der Konzeptionierung von Kampagnen
(bspw. der FIA oder des ADAC) zum
Thema Verkehrssicherheit. Die Tätigkeit
der Gesellschaft soll sich auch auf die
Planung und Realisation von Präventionsund Sicherheitspublikationen zur
Verkehrserziehung insbesondere von
Kindern erstrecken (bspw. Animationsfilme,
um Kinder auf spielerische Art Schritt für
Schritt auf eine Teilnahme am
Straßenverkehr vorzubereiten). Im Bereich
des Sports soll beispielsweise für das
Tragen eines Helms sensibilisiert werden.
Weiterer Zweck der Gesellschaft ist die
Beschaffung von Mitteln zugunsten anderer
privatrechtlich verfasster Körperschaften
sowie zugunsten juristischer Personen des
öffentlichen Rechts zwecks Verwendung für
die Förderung
1. der Wissenschaft und Forschung (§ 52
Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Abgabenordnung)
im Bereich der Neurologie sowie
2. der Erziehung und der Unfallverhütung
zur Verbesserung der Sicherheit im
Straßenverkehr sowie im Sport,
insbesondere im Renn- und Skisport (§ 52
Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 und Nr. 12 der
Abgabenordnung)
(Fördertätigkeit i.S. des § 58 Nr. 1 der
Abgabenordnung). Die Beschaffung von
Mitteln zugunsten privatrechtlich verfasster
Körperschaften mit steuerlicher
Ansässigkeit in Deutschland setzt voraus,
dass diese ihrerseits in Deutschland wegen
Gemeinnützigkeit steuerbegünstigt sind.
25.000,00
EUR
a)
Die Gesellschaft hat einen oder zwei
Geschäftsführer. Wenn die Gesellschaft nur
einen Geschäftsführer hat, vertitt dieser die
Gesellschaft allein. Hat die Gesellschaft zwei
Geschäftsführer, ist jeder Geschäftsführer
einzeln vertretungsbefugt.

b)
Geschäftsführer:
Kehm, Sabine, Morges (Schweiz) / Schweiz,
*XX.XX.XXXX
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 30.06.2017
a)
13.07.2017
Fühling

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.