Handelsregister · HRB 3320 früher Amtsgericht Ahaus

Chronologischer Auszug

Keck Unternehmensberatungs- und Beteiligungs GmbH · Amtsgericht Coesfeld

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Tabelle Registerblatt Kopfzeile: Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Keck Unternehmensberatungs- und
Beteiligungs GmbH

b)
Ahaus

c)
Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen
sowie Beteiligung an solchen Unternehmen.
50.000,00 DEMa)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt
er die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die
Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
gemeinsam vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Tenbeitel, Andreas, Ahaus, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis
im Namen der Gesellschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 21.12.1998
a)
29.10.2003
Medding

b)
Tag der ersten
Eintragung: 28.
Dezember 1998
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger
Änderung der örtlichen
Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes
(Amtsgericht Ahaus
HRB 1969) getreten.
Freigegeben am
29.10.2003.
2b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Johann-Wilhelm-Straße 9, 48683 Ahaus
a)
24.05.2012
Hettling

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.