Handelsregister · HRB 36410

Chronologischer Auszug

KEB Klima-Elektro-Beratung Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Amtsgericht Frankfurt am Main

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 06.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
KEB Klima-Elektro-Beratung Gesellschaft
mit beschränkter Haftung

b)
Frankfurt am Main
Zweigniederlassung unter gleicher Firma in
Butzbach (Amtsgericht Butzbach HRB 602)

c)
Die Planung und Beratung sowie der
Vertrieb, die Installation, die Reparatur und
die Wartung von elektrischen Leitungen
und Anlagen sowie der Vertrieb von Klima-,
Kälte- und lufttechnischen Geräten und
Anlagen.
50.000,00
DEM
a)
Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder
Geschäftsführer ist befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
vorzunehmen.

b)
Geschäftsführer:
Voigtländer, Uwe, Klimatechniker, Butzbach-
Griedel
Geschäftsführer:
Wilke, Peter, Kaufmann, Butzbach
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 08.09.1992 zuletzt geändert am
26.05.2000
a)
09.12.2004
Kurz

b)
Tag der ersten
Eintragung: 19.02.1993
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.

Blatt 49 ff. Sonderband
2b)
Zweigniederlassung unter gleicher Firma in
35510 Butzbach
a)
22.03.2007
Klab

b)
Verweis auf die
Eintragung beim Gericht
am Ort der
Zweigniederlassung/en
gemäß Artikel 61 Abs. 6
EGHGB von Amts
wegen gelöscht und
Postleitzahl zum Sitz der
Zweigniederlassung/en
gemäß § 43 Nr. 2 HRV
von Amts wegen
ergänzt.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.