Handelsregister · HRB 20206

Chronologischer Auszug

KEA Medienproduktion und Verlag GmbH · Amtsgericht Kleve

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 05.10.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
KEA Medienproduktion und Verlag GmbH

b)
Xanten
Geschäftsanschrift:
Helenastraße 11, 46509 Xanten

c)
Herstellung und Vertrieb von
Informationsträgern und Medien aller Art,
insbesondere Bücher jeglicher Art in
Papierform. Die Informationsträger können
in deutscher oder fremder Sprache, sei es
im Original, sei es in Übersetzung, gefasst
sein
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Wokan, Andreas, Köln, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 01.09.2005
Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2024 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2 (Firma
und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Köln (bisher
Amtsgericht Köln HRB 56166) nach Xanten beschlossen.
a)
10.03.2025
Prof. Dr. Lieckfeldt

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.