Handelsregister · HRB 18074
Chronologischer Auszug
kbo-Inn-Salzach-Klinikum gemeinnützige GmbH · Amtsgericht Traunstein
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Inn-Salzach-Klinikum gemeinnützige GmbH b) Wasserburg a. Inn c) 1) Gegenstand der Gesellschaft ist die stationäre, und ambulante Behandlung von psychisch, neurologisch und anderen Kranken. Aufgabe ist es durch ärztliche, pflegerische und therapeutische Behandlung Krankheiten zu diagnostizieren, zu heilen und zu lindern und die zu versorgenden Menschen unterzubringen und zu verpflegen. Gegenstand der Gesellschaft ist auch, im Wege der Beleihung die hoheitliche Aufgabe der Unterbringungen im Sinne des Art. 95 Abs. 1 AGSG vorzunehmen und hierbei Eingriffsmaßnahmen auf der Grundlage der einschlägigen Gesetze anzuordnen und auszuführen (Maßregelvollzug). Die Einzelheiten der Beleihung regelt der Verwaltungsakt. 2) Zweck der Gesellschaft ist die bestmögliche Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen im Rahmen der Aufgabenstellung nach dem Krankenhausplan des Freistaates Bayern, des Versorgungsauftrages und der Wirtschaftlichkeit sowie die Aufgabendurchführung des Maßregelvollzugs im Wege der Beleihung. 3) Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen der Gesetze und der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags unter Beachtung der Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts weitere Zweckbetriebe zu unterhalten, die dem Zweck der Gesellschaft zu dienen geeignet sind. 4) Alle Personen, die einer Krankenhausversorgung im Sinne des Abs. 1 bedürfen, sind ohne Rücksicht auf ihre wirtschaftliche Lage und soziale Stellung entsprechend ihrer Erkrankung medizinisch angemessen, zweckmäßig und wirtschaftlich zu versorgen. Die Gesellschaft ist insbesondere den Zielen der Humanität, Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung verpflichtet. Diese Ziele sind gleichrangig. Die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Sicherung und eines sparsam wirtschaftenden Krankenhauses sind von der Gesellschaft, seinen Organen und allen seinen Beschäftigten eigenverantwortlich zu gewährleisten. 5) Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dem jeweiligen Stand der medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt und die gesetzlichen Grundlagen des Maßregelvollzugs zu berücksichtigen. | 25.000,00 EUR a) | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Dr. Danzl, Theodor, Schnaitsee, *XX.XX.XXXX | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 05.12.2007. | a) 18.12.2007 Müller | |
| 2 | b) Geschäftsanschrift: Gabersee 7, 83512 Wasserburg a. Inn | 3.000.000,00 EUR | a) Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2008 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 2.975.000,00 EUR und die Änderung des § 7 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. | a) 30.12.2008 Dr. Kroiß | ||
| 3 | a) kbo-Inn-Salzach-Klinikum gemeinnützige GmbH b) Geschäftsanschrift: Gabersee 7, 83512 Wasserburg | a) Die Gesellschafterversammlung vom 20.03.2013 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma. | a) 28.03.2013 Piller | |||
| 4 | c) 1) Gegenstand der Gesellschaft ist die stationäre und ambulante Behandlung von psychisch, neurologisch und anderen Kranken. Aufgabe ist es durch ärztliche, pflegerische und therapeutische Behandlung Krankheiten zu diagnostizieren, zu heilen und zu lindern und die zu versorgenden Menschen unterzubringen und zu verpflegen. Gegenstand der Gesellschaft ist auch die aufgrund der Beleihung übertragene Aufgabe des Maßregelvollzugs gemäß Art. 45, 46 Bayerisches Maßregelvollzugsgesetz (BayMRVG) zu erbringen. 2) Zweck der Gesellschaft ist die bestmögliche Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen im Rahmen der Aufgabenstellung nach dem Krankenhausplan des Freistaates Bayern, des Versorgungsauftrages und der Wirtschaftlichkeit sowie die Aufgabendurchführung des Maßregelvollzugs im Wege der Beleihung. Des Weiteren verfolgt die Gesellschaft die Förderung der Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung -AO) im Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung im Gesundheitswesen. 3) Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen der Gesetze und der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags unter Beachtung der Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts alle Geschäfte und sonstigen Maßnahmen vorzunehmen, die den Aufgaben des Bezirks Oberbayern und des kbo-KUs entsprechen und dem Zweck der Gesellschaft im Sinne des Abs. 1 und 2 zu dienen geeignet sind. Hierzu gehören auch die Errichtung und die Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben auch in selbständiger Rechtsform im Rahmen des Art. 78 Bezirksordnung (BezO), die die Aufgaben des Unternehmens fördern und die wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. § 6 Abs. 2 ist zu beachten. 4) Alle Personen, die einer Krankenhausversorgung im Sinne des Abs. 1 bedürfen, sind ohne Rücksicht auf ihre wirtschaftliche Lage und soziale Stellung entsprechend ihrer Erkrankung medizinisch angemessen, zweckmäßig und wirtschaftlich zu versorgen. Die Gesellschaft ist insbesondere den Zielen der Humanität, Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung verpflichtet. Diese Ziele sind gleichrangig. Die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Sicherung und eines sparsam wirtschaftenden Krankenhauses sind von der Gesellschaft, seinen Organen und allen seinen Beschäftigten eigenverantwortlich zu gewährleisten. Für den Bereich des Maßregelvollzugs bleiben die Kostenregelungen des BayMRVG unberührt. 5) Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dem jeweiligen Stand der medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt und die gesetzlichen Grundlagen des Maßregelvollzugs zu berücksichtigen. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 18.08.2016 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand. | a) 07.09.2016 Piller | |||
| 5 | b) Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Danzl, Theodor, Schnaitsee, *XX.XX.XXXX Bestellt: Geschäftsführer: Spuckti, Martin, München, *XX.XX.XXXX | a) 03.03.2021 Gesell | ||||
| 6 | b) Ausgeschieden: Geschäftsführer: Spuckti, Martin, München, *XX.XX.XXXX Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Adamski, Karsten-Jens, Rimsting, *XX.XX.XXXX | a) 06.05.2021 Gerlach | ||||
| 7 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Prof. Dr. Zwanzger, Peter, Vogtareuth, *XX.XX.XXXX Forstner, Tobias Alois, Pfaffing, *XX.XX.XXXX | a) 21.02.2022 Latsch | ||||
| 8 | c) (1) Zweck der Gesellschaft ist die bestmögliche Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen im Rahmen der Aufgabenstellung nach dem Krankenhausplan des Freistaates Bayern, des Versorgungsauftrages und der Wirtschaftlichkeit sowie die Aufgabendurchführung des Maßregelvollzugs im Wege der Beleihung. Des Weiteren verfolgt die Gesellschaft die Förderung der Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung - AO) im Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung im Gesundheitswesen. Der Satzungszweck wird auch im planmäßigen Zusammenwirken mit anderen Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung erfüllen (§ 57 Abs. 3 AO), durch die im Rahmen des Gegenstands des Unternehmens genannten Tätigkeiten verwirklicht (vgl. Abs. 2), d.h. mit der Kliniken des Bezirks Oberbayern Kommunalunternehmen - Anstalt des öffentlichen Rechts und ihren gemeinnützigen Tochtergesellschaften und sonstigen verbundenen gemeinnützigen Unternehmen. Die Gesellschaft erbringt hierfür Dienstleistungen an die vorgenannten Körperschaften, die diese bei der unmittelbaren Erfüllung ihrer gemeinnützigen Zwecke verwenden bzw. kann diese Leistungen beziehen. Der Zweck wird auch durch Mittelweiterleitungen gemäß § 58 Nr. 1 AO sowie durch die Vergabe von zinsgünstigen und zinslosen Darlehen an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung erfüllen, erfüllt. (2) Gegenstand der Gesellschaft ist die stationäre und ambulante Behandlung von psychisch, neurologisch und anderen Kranken. Aufgabe ist es durch ärztliche, pflegerische und therapeutische Behandlung Krankheiten zu diagnostizieren, zu heilen und zu lindern und die zu versorgenden Menschen unterzubringen und zu verpflegen. Gegenstand der Gesellschaft ist auch die aufgrund der Beleihung übertragene Aufgabe des Maßregelvollzugs gemäß Art. 45, 46 Bayerisches Maßregelvollzugsgesetz (BayMRVG) zu erbringen. (3) Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen der Gesetze und der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags unter Beachtung der Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts alle Geschäfte und sonstigen Maßnahmen vorzunehmen, die den Aufgaben des Bezirks Oberbayern und des kbo-KUs entsprechen und dem Zweck der Gesellschaft im Sinne des Abs. 1 und 2 zu dienen geeignet sind. Hierzu gehören auch die Errichtung und die Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben auch in selbständiger Rechtsform im Rahmen des Art. 78 Bezirksordnung (BezO), die die Aufgaben des Unternehmens fördern und die wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. § 6 Abs. 2 ist zu beachten. (4) Alle Personen, die einer Krankenhausversorgung im Sinne des Abs. 1 bedürfen, sind ohne Rücksicht auf Ihre wirtschaftliche Lage und soziale Stellung entsprechend ihrer Erkrankung medizinisch angemessen, zweckmäßig und wirtschaftlich zu versorgen. Die Gesellschaft ist insbesondere den Zielen der Humanität, Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung verpflichtet. Diese Ziele sind gleichrangig. Die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Sicherung und eines sparsam wirtschaftenden Krankenhauses sind von der Gesellschaft, seinen Organen und allen seinen Beschäftigten eigenverantwortlich zu gewährleisten. Für den Bereich des Maßregelvollzugs bleiben die Kostenregelungen des BayMRVG unberührt. (5) Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dem jeweiligen Stand der medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt und die gesetzlichen Grundlagen des Maßregelvollzugs zu berücksichtigen. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 26.10.2022 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand sowie Gesellschafterversammlung und Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung | a) 06.11.2022 Inderwiesen |
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