kbo-Gesellschaft für ergänzende Versorgungsangebote gemeinnützige GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
München
Geschäftsanschrift
Prinzregentenstr. 18, 80538 München
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
HRB 262438
Gericht
Amtsgericht München
Letzte Eintragung
08.02.2023
Abrufstand
28.09.2025
Quelle
Handelsregister
Tätigkeit
Gegenstand des Unternehmens
Der Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, sowie der selbstlosen Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Nikolaus Schrenk
Aßling
einzelvertretungsberechtigt Prokurist(in)
Michael Landgrebe
Ottobrunn
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 09.12.2020.
Die Gesellschafterversammlung vom 9.8.2022 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 50.000,- EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der kbo-Medizinisches Versorgungszentrum Bad Tölz gemeinnützige GmbH mit dem Sitz in Bad Tölz und die Änderung des § 7 (Stammkapital) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 02.02.2023 hat die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 9 (Gesellschafterversammlung) der Satzung beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die kbo-Medizinisches Versorgungszentrum Bad Tölz gemeinnützige GmbH mit dem Sitz in Bad Tölz (Amtsgericht Bad Tölz HRB 244931) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 9.8.2022 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.