Handelsregister · HRB 7318

Registerinformationen

KBM Maschinenbau GmbH · Amtsgericht Marburg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
KBM Maschinenbau GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Allendorf (Eder)
Geschäftsanschrift
Tulpenstraße 4, 35108 Allendorf (Eder)

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 7318
Gericht
Amtsgericht Marburg
Letzte Eintragung
10.07.2025
Abrufstand
28.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist der allgemeine Maschinen- und Apparatebau, der Sondermaschinenbau, Import und Export von neuen und gebrauchten Maschinen, Automatisierungstechnik, Reparaturen, Montageservice und Metallbearbeitung.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Friedrich Koch

Allendorf (Eder)

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Franziska Koch

Allendorf (Eder)

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Ralf Muth

Allendorf (Eder)

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Katharina Charlotte Koch-Anstätt

Allendorf (Eder)

Einzelprokura
Geschäftsführer(in)

Viktor Dornes

Allendorf (Eder)

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
  • Fall 1
  • Fall 2
  • Fall 3

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 29.05.2019

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.