Kommunikations-, Investor Relations- und Unternehmensberatung; daneben Kapitalvermittlung, soweit dies kein erlaubnispflichtiges Bank- und/oder Finanzdienstleistungsgeschäft ist, erlaubnisfreie Vermögensberatung und Beteiligungsvermittlung sowie Research für Unternehmen und Vornahme aller dem vorstehenden Zweck dienlichen Rechtsgeschäfte und Maßnahmen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Abwickler bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Abwickler bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Abwickler oder durch einen Abwickler gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Abwickler(in)
Christoph Kayenburg
Herrsching a. Ammersee
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 23.02.2001 zuletzt geändert am 27.07.2001
Die Hauptversammlung vom 07.05.2002 hat die Änderung des § 13 (Vergütung des Aufsichtsrats) der Satzung beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 08.05.2003 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 5.000 EUR auf bis zu 55.000 EUR sowie die Änderung des § 3 (Bekanntmachungen) der Satzung beschlossen.
Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 08.05.2003 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 5.000,00 EUR auf 55.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 12.09.2003 ist die Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.
Die Hauptversammlung vom 14.05.2004 hat die Schaffung eines Genehmigten Kapitals und die Änderung des § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals,Genehmigtes Kapital) der Satzung beschlossen.
Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 14.05.2004 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 5.000,00 EUR auf 60.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 17.02.2005 mit Nachtrag vom 10.03.2005 ist die Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals,Genehmigtes Kapital) geändert.
Die Hauptversammlung vom 03.05.2007 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 24.04.2008 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 30.000,00 EUR und die Änderung des § 4 (Grundkapital) der Satzung beschlossen. Es handelt sich um eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln.
Die Hauptversammlung vom 03.04.2012 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 30.000,00 EUR und die Änderung des § 4 (Grundkapital) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Die Hauptversammlung vom 17.05.2019 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 03.07.2001. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 21 So.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 14.05.2004 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 13.05.2009 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 27.500,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2004/I).
Das Genehmigte Kapital vom 14.05.2004 (Genehmigtes Kapital 2004/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 22.500,00 EUR.
Insolvenz
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.