Handelsregister · HRB 21587

Registerinformationen

Kaufhaus Ernst Ganz GmbH · Amtsgericht Darmstadt

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Kaufhaus Ernst Ganz GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Bensheim
Geschäftsanschrift
Hauptstraße 56, 64625 Bensheim

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 21587
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Letzte Eintragung
26.06.2023
Abrufstand
31.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Betrieb eines Kaufhauses

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Tatjana Steinbrenner

Bensheim

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Katjuscha Maschik

Bensheim

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 14.12.1982 zuletzt geändert am 02.10.1997
  • Die Gesellschafterversammlung vom 24.05.2000 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 12 (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 19.07.2012 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 1 (Firma), § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) und mit ihr die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 4.832,48 EUR beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 30.12.1982 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Fall 2
  • Fall 3
  • Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
  • Fall 4
  • Fall 5
  • Fall 7

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.