Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende und der Stellvertreter. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Der Umfang der Vertretungsmacht ist beschränkt: Bis 2.000 EUR können die Vorstandsmitglieder einzeln entscheiden. Bis 20.000 EUR ist die schriftliche Zustimmung des Vorstands notwendig. Ab 20.000 EUR ist die einfache Mehrheit der Mitgliederversammlung notwendig.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Raholdina Hantarimalala Sarah Heydenreich
Heidelberg
Vorstand
Ulrike Gaster
Heidelberg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 30.06.2020 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 18.05.2021.
Freitext
Satzung: Sonderband Blatt 27-33
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.