Handelsregister · HRB 25841

Registerinformationen

KATHREIN Digital Systems GmbH · Amtsgericht Traunstein

Unternehmen

Stammdaten

Firma
KATHREIN Digital Systems GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Rosenheim
Geschäftsanschrift
Salinstr. 34, 83022 Rosenheim

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 25841
Gericht
Amtsgericht Traunstein
Letzte Eintragung
20.08.2025
Abrufstand
25.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von Satelliten-, Kabel- und terrestrischen Empfangstechnologien, -komponenten und -systemen sowie von verwandten elektrotechnischen Kommunikationsgeräten. Die Gesellschaft kann sich auf verwandten Gebieten betätigen und alle Geschäfte betreiben und Maßnahmen vornehmen, die geeignet erscheinen, den Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern, oder die sonst damit im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft ist berechtigt, ihre Geschäftstätigkeit auch durch Tochter-, Beteiligungs- und Gemeinschaftsunternehmen auszuüben, die persönliche Haftung und Geschäftsführung zu übernehmen, Zweigniederlassungen zu errichten sowie Unternehmens- und Kooperationsverträge mit anderen Gesellschaften abzuschließen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Michael Auer

Höslwang

vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer(in)

Andreas Wimmer

Neubeuern

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 31.01.2017.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 01.03.2019 hat die Änderung der Ziffer 1 (Firma) und die Neufassung von Ziffer 3 der Satzung beschlossen.

Insolvenz

  • Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Rosenheim vom 18.08.2025 (Az. 610 IN 302/25) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.