Handelsregister · VR 1638
Historischer Auszug
Katholisches Jugendheim Oberwesel/Rhein · Amtsgericht Koblenz
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Amtsgericht
Nr.
der
Eintra-
gung
a)
Name
b)
Sitz
des
Vereins
Vorstand
Liquidatoren
Vereinsregister
Tausender
|,
Hunderter
|
Zehner
Rechtsverhältnisse
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
24680
|
Ä
Blatt
|
a)
Tag
der
Eintragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
1
;a)
Katholisches
Jugendheim
I.
Vorsitzender:
i
Oberwesel/Rhein
;
Josef
Friedsam,
Oberwesel
Schriftführer:
'w
Oberwesel/Rhein
il
Rudolf
Becker,
Oberwesel
:
Kassenverwalter:
:
Hermann
May,
Oberwesel
Geschäftsfihrer:
'Arthur
Lahnert,
Verbandsgemeindeamtmann
;Oberwesel
':Kassenverwalter:
:Christel
Friedsam,
Hausfrau,
Oberwesel
nD
3
M
l.
Vorsitzender:
:
Jürgen
Weiler,
Kr
reisinspektor,
Oberwesel
Geschäftsführer:
;
Franz-Rudolf
Hamnwes,
Drogist,
Oberwesel
„Kassenverwalter:
“Michael
Brahm,
Anlagenbuchhalter,
Oberwesel
4
|
1.
Vorsitzender:
Peter
D'Avis,
Marktleiter,
Oberwesel
'Kassenverwalter:
:
Andreas
Schmelzeisen,
Dipl.-Volkswirt,
Oberwesel
RS
99
(fr.
RS
121)
Karteiblatt
VR
-
gen.
4.
1967
Formularverlag
Emil
Sommer,
Grünstadt
Die
Satzung
ist
errichtet
am
3.1.1967.
Vorstand
im
Sinne
des
$
26
BGB
sind
der
Vorsitzende,
der
Geschäftsführer
und
der
Kassenverwalter.
treten.
Die
Vertretung
des
Vorstandes
ist
in
der
Weise
be-
schränkt,
als
Vermögensveräusserungen
des
schriftlichen
Ein-
verständnisses
von
2/3
der
Mitgliedern
bedürfen.
Veräusserungen
im
Werte
von
mehr
als
500,--
DM
bedürfen
zusätzlich
der
Zu-
stimmung
des
Vorstandes
der
Oberweseler
Rolpingsfamilie.
Bei
Übernahme
von
Verpflichtungen
über
1.000,--
DM
bedarf
es
der
Zustimmung
der
Mitgliederversammlung.
den
zum
a
as
wm
Geschäftsführer
Arthur
“Lehnert
“und
zum
"Kassenverwalter
a
|
Frau
_
Christel
Friedsam
gewählt.
‚Durch
Beschluß
der
Mitgliederversammlung
vom
04.05.1992
wurde
die
Satzung
nach
näherer
Maßgabe
des
eingereichten
Protokolls
geändert
und
neu
gefaßt.
Vorstand
im
Sinne
von
:$
26
BGB
sind
der
1.
:der
Kassenverwalter.
:Verein
gemeinsam.
In
vermögensrechtlicher
Hinsicht
ist
:die
Handlungsvollmacht
desVorstandes
insoweit
beschränkt,
:als
Vermögensveräußerungen
des
schriftlichen
Einverständ-
;nisses
von
2/3
der
Mitglieder
aller
Mitglieder
bedürfen.
:Bei
Veräußerungen
im
Werte
von
mehr
als
500,--
DM
bedarf
:
es
zusätzlich
der
Zustimmung
des
Vorstandes
der
Oberweseler
:Kolpingsfamilie.
Ferner
bedarf
es
zur
Übernahme
von
Ver-
:pflichtungen
für
den
Verein,
bei
denen
es
sich
um
einen
Wert
von
mehr
als
1000,--
DM
handelt,
der
Zustimmung
der
:
Mitgliederversammlung.
Vorsitzende,
der
Geschäftsführer
und
Jeweils
zwei
von
ihnen
vertreten
den
5
ia)
Umgeschrieben
von
:5
VR
55-St.
Goar-
am
:8.
Ok
;
Der
Verein
wird
jeweils
von
zwei
Mitgliedern
des
Vorstandes
ver-
er
1974
Amtsilhspkk
ib)
Erste
Eintragung
|Satzung
Bl.
3-8
d.Akt.
Justizassistent
ia)
22.März
1984
a
Justizobersekretär
'b)Beschl.
Bl.
ff.d.A.
‚a)
30.Juni
1992
(aow
Justizangestellte
v)
Saktzun
(Bl.
ue-
48
d.A.
Fortsetzung
Rückseite
Vereinsregister
DD...
Rückseite
von
Blatt..........
Nr.
der
a)
Name
Vorstand
Rechtsverhältnisse
Eintra-
b)
Sitz
orstan
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entzieh
Liquidatoren
9
9
ung,
Entziehung
a)
Tag
der
Eintragung
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
gung
des
Vereins
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
4
Fortsetzung
auf
dem
5
ten
Blatt.
f]
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