Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in folgender Weise beschränkt. Er darf nicht ohne vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung: 1. Grundstücke u. grundstücksgleiche Rechte erwerben, veräußern oder dinglich belasten, 2. bewegliches oder unbewegliches Vereinsvermögen verpfänden oder zur Benutzung ganz oder zum großen Teil Dritten überlassen, 3. Miet- oder Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr abschließen, 4. Rechtsgeschäfte eingehen, die zu Verpflichtung für den Verein mit einem Betrag von mehr als 5.000,00 DM führen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Peter Henke
Marsberg
Vorstand
Gerd-Josef Wegener
Marsberg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 27.11.1922 zuletzt geändert am 10.03.2004
Die Mitgliederversammlung vom 20.07.2016 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Vorstand) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 01.02.1923 Tag der letzten Eintragung:03.05.2004 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes 118 Amtsgericht Marsberg getreten. Freigegeben am 30.03.2009.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.