Handelsregister · HRB 16699

Chronologischer Auszug

Katholisches Filmwerk GmbH · Amtsgericht Frankfurt am Main

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 16.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Katholisches Filmwerk Gesellschaft mit
beschränkter Haftung

b)
Frankfurt am Main

c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
gemeinnützige und kirchliche Zwecke im
Sinne der §§ 51 ff. Abgabenordnung 1977.
Gegenstand des Unternehmens ist die
Förderung der audiovisuellen Medienarbeit
in den Diözesen der Bundesrepublik
Deutschland nach den Weisungen des
Konzilsdekretes über die sozialen
Kommunikationsmittel "Inter Mirifica" vom
04.12.1963, der Pastoralinstrunktion
"Communio et progressio" vom 23.05.1971
und anderer einschlägiger kirchlicher
Dokumente sowie nach den Richtlinien der
Deutschen Bischofskonferenz. Die
Gesellschaft wird diese Aufgaben in
Fortführung der Arbeit des bisherigen
gemeinnützigen Vereins "Katholisches
Filmwerk e.V." und in Zusammenarbeit mit
den diözesanen Fachstellen für
audiovisuelle Medienarbeit wahrnehmen.
Den Unternehmensgegenstand verwirklicht
die Gesellschaft insbesondere durch die
Vermittlung, den Verkauf und Vertrieb von
audiovisuellen Medien und Geräten für alle
Bereiche der Verkündigung und Katechese,
des Relegionsunterrichtes, der kirchlichen
Erziehungs- und Bildungsarbeit und an alle
hiermit befaßten Institutionen und
Einrichtungen sowie deren Beratung. Die
Gesellschaft kann sich an anderen
Einrichtungen und Unternehmungen
beteiligen oder solche erwerben, soweit
dies mit Ihrer Zweck- und Zielsetzung zu
vereinbaren ist und die Steuerbefreiung als
gemeinnützige und kirchliche Körperschaft
nicht berührt wird.
200.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Hackenberg, Harald, Redakteur, Frankfurt am
Main
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 13.07.1977 zuletzt geändert am
23.07.1998
a)
02.12.2004
Kurz

b)
Tag der ersten
Eintragung: 08.09.1977
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.

Blatt 147 ff. Sonderband
2a)
Katholisches Filmwerk GmbH

c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige und kirchliche
Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung. Gegenstand des
Unternehmens ist die Förderung der
audiovisuellen Medienarbeit in den
Diözesen der Bundesrepublik Deutschland
entsprechend den Anregungen der
einschlägigen Konzils- und Synoden-
Dokumente sowie nach den Richtlinien der
Deutschen Bischofskonferenz. Dabei soll
die Gesellschaft mit den diözesanen
Fachstellen für audiovisuelle Medienarbeit
zusammenarbeiten. Den
Unternehmensgegenstand verwirklicht die
Gesellschaft insbesondere durch die
Vermittlung, den Verkauf und Vertrieb von
audiovisuellen Medien und Geräten für alle
Bereiche der Verkündigung und Katechese,
des Religionsunterrichtes, der kirchlichen
Erziehungs- und Bildungsarbeit und an alle
hiermit befassten Institutionen und
Einrichtungen sowie deren Beratung.
200.000,00
EUR
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 11.07.2008 hat die
Umstellung des Stammkapitals auf Euro, dessen gleichzeitige
Erhöhung um 97.741,62 EUR aus Gesellschaftsmitteln und
neben der Neufassung des Gesellschaftsvertrages im Übrigen
insbesondere Änderungen in § 1 (Firma), § 2 (Gegenstand)
und § 4 (Stammkapital) beschlossen.
a)
03.09.2008
Dr. Elsner

b)
Fall 2
3b)
Geschäftsanschrift:
Ludwigstr. 33, 60327 Frankfurt am Main
b)
Personenbezogene Daten von Amts wegen
berichtigt, nun:
Geschäftsführer:
Hackenberg, Harald, Frankfurt am Main,
*XX.XX.XXXX
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2013 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Selbstlosigkeit,
Grundordnung) beschlossen.
a)
03.01.2014
Zorn

b)
Fall 3
4c)
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
von Wissenschaft und Forschung, die
Förderung der Religion sowie die
Förderung von Kunst und Kultur.
Der Gesellschaftszweck wird insbesondere
verwirktlicht durch dir Förderung der
audiovisuellen Medienarbeit in den
Diözesen der Bundesrepublik Deutschland
entsprechend den Anregungen der
einschlägigen Konzils- und Synoden-
Dokumente sowie nach den Richtlinien der
Deutschen Bischofskonferenz. Dabei soll
die Gesellschaft mit den diözesanen
Fachstellen für audiovisuelle Medienarbeit
zusammenarbeiten. Dies wird insbesondere
durch die Vermittlung, den Verkauf und
Vertrieb von audiovisuellen Medien und
Geräten für alle Bereiche der Verkündigung
und Katechese, des Religionsunterrichtes,
der kirchlichen Erziehungs- und
Bildungsarbeit und an alle hiermit befassten
Institutionen und Einrichtugnen sowie deren
Beratung erreicht.
Über ihre Zwecksetzung versteht sich die
Gesellschaft als Lebens- und
Wesensäußerung der Katholischen Kirche,
der sie zugeordnet ist. Sie dient mit diesem
Zweck der kirchlichen Aufgabenerfüllung.
Die Gesellschaft kann sich an anderen
Einrichtungen und Unternehmungen
beteiligen oder solche erwerben, soweit
dies mit ihrer Zweck- und Zielsetzung zu
vereinbaren ist und die Steuerbefreiung als
gemeinnützige und kirchliche Körperschaft
nicht berührt wird.
Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie
verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. Die
Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige und kirchliche
Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2020 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die
Änderung in § 2 (Zweck der Gesellschaft) beschlossen.
a)
02.09.2020
Zentgraf

b)
Fall 5
5c)
Gegenstand von Amts wegen berichtigt,
nun:
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
von Wissenschaft und Forschung, die
Förderung der Religion sowie die
Förderung von Kunst und Kultur.
Der Gesellschaftszweck wird insbesondere
verwirktlicht durch die Förderung der
audiovisuellen Medienarbeit in den
Diözesen der Bundesrepublik Deutschland
entsprechend den Anregungen der
einschlägigen Konzils- und Synoden-
Dokumente sowie nach den Richtlinien der
Deutschen Bischofskonferenz. Dabei soll
die Gesellschaft mit den diözesanen
Fachstellen für audiovisuelle Medienarbeit
zusammenarbeiten. Dies wird insbesondere
durch die Vermittlung, den Verkauf und
Vertrieb von audiovisuellen Medien und
Geräten für alle Bereiche der Verkündigung
und Katechese, des Religionsunterrichtes,
der kirchlichen Erziehungs- und
Bildungsarbeit und an alle hiermit befassten
Institutionen und Einrichtugnen sowie deren
Beratung erreicht.
Über ihre Zwecksetzung versteht sich die
Gesellschaft als Lebens- und
Wesensäußerung der Katholischen Kirche,
der sie zugeordnet ist. Sie dient mit diesem
Zweck der kirchlichen Aufgabenerfüllung.
Die Gesellschaft kann sich an anderen
Einrichtungen und Unternehmungen
beteiligen oder solche erwerben, soweit
dies mit ihrer Zweck- und Zielsetzung zu
vereinbaren ist und die Steuerbefreiung als
gemeinnützige und kirchliche Körperschaft
nicht berührt wird.
Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie
verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. Die
Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige und kirchliche
Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung.
a)
11.09.2020
Zentgraf

b)
Fall 6

von Amts wegen zur lfd.
Nr. 4 vom 02.09.2020
berichtigt

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.