Handelsregister · VR 30700
Chronologischer Auszug
Katholischer Kirchenmusikverein Sulzheim · Amtsgericht Mainz
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Katholischer Kirchenmusikverein Sulzheim b) Sulzheim | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. b) Stv. Vorsitzender: Friedrich, Andreas, Sulzheim, *XX.XX.XXXX 1. Vorsitzende: Kretschmer, Mechthild, Sulzheim, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 01.04.1982 zuletzt geändert am 14.08.2001 b) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Die Bezeichnung der Gegenstände der Beratung in Vorstandssitzungen ist zur Gültigkeit der Beschlüsse nicht erforderlich. | a) 16.08.2006 Schneider b) Tag der ersten Eintragung: 28.01.1983 Dieses Blatt ist bei gleichzeitiger Konzentration der Registergerichte zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes des Amtsgerichtes Alzey VR 700 getreten. Freigegeben am 16.08.2006. |
| 2 | b) Nicht mehr Stv. Vorsitzender: Friedrich, Andreas, Sulzheim, *XX.XX.XXXX 1. Vorsitzender: Becker, Martin, Sulzheim, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Vorsitzende, jetzt gewählt als stellvertretende Vorsitzende: Kretschmer, Mechthild, Sulzheim, *XX.XX.XXXX | a) 05.01.2017 Dannegger b) Fall 2 Blatt 79 - 86 der Akten | ||
| 3 | b) Nicht mehr stellvertretende Vorsitzende: Kretschmer, Mechthild, Sulzheim, *XX.XX.XXXX | a) 22.04.2024 Dannegger b) Fall 3 Blatt 92 - 97 der Akten |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.