Handelsregister · VR 638
Chronologischer Auszug
Katholischer Gesellenhaus e.V. · Amtsgericht Recklinghausen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Katholisches Gesellenhaus b) Recklinghausen | a) Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und mindestens einem weiteren Vorstandsmitglied. Die Vertretung gem. § 26 BGB wird durch mindestens zwei Vorstandsmitglieder ausgeübt, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende. Der Vorstand ist in vermögensrechtlicher Beziehung in folgender Weise beschränkt: 1.) Er darf nicht ohne vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung a) Immobilien erwerben, veräußern oder dergleichen belasten, b) bewegliches oder unbewegliches Vereinsvermögen verpfänden oder zur Benutzung ganz oder zum größten Teil Dritten überlassen, c) Miet- und Rechtsverträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr abschließen, d) Rechtsgeschäfte eingehen, die zu Verpflichtungen für den Verein mit einem Betrag von mehr als 4.000,-- DM führen. b) Vorsitzender: Bachem, Michael, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX Stellvertretender Vorsitzender: Becker, Hermann-Josef, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX Weiteres Vorstandsmitglied: Busch, Norbert, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 12.03.1903 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 26.11.1998 geändert. | a) 06.10.2004 Krischik b) Tag der ersten Eintragung: 19.12.1903 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 06.10.2004. Satzung Blatt 199-205 HB |
| 2 | a) Katholischer Gesellenhaus e.V. | a) Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied. Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Der Vorstand ist in vermögensrechtlicher Beziehung in folgender Weise beschränkt: 1. Er darf nicht ohne vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung a) Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte erwerben, veräußern oder dinglich belasten. b) bewegliches oder unbewegliches Vereinsvermögen verpfänden, oder zu Benutzung ganz oder zum größeren Teil Dritten überlassen. c) gewerbliche Miet- und Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren abschließen. d) Rechtsgeschäfte eingehen, die zu Verpflichtungen für den Verein mit einem Betrag von mehr als 10.000 Euro führen. e) Geschäften zustimmen, die den genehmigten Etat um 10.000 Euro übersteigen. 2. Der Erwerb von Grundstücken, Häusern oder grundstücksähnlichen Rechten sowie der Verkauf oder die Begebung des gesamten oder eines größeren Teils des Vereinsvermögens, ferner Neu- und Umbauten sowie die über die erste Hypothek hinausgehende Beleihung eines Grundstücks unterliegen der schriftlichen Genehmigung des Bundespräsidiums des Kolpingwerks Deutschland. | a) Die Mitgliederversammlung hat am 11.01.2018 die Neufassung der Satzung und mit ihr auch eine Änderung des Vereinsnamens und der Vertretungsregelung beschlossen. | a) 16.03.2018 Blömker b) Anmeldung Blatt 25 ff. SB Satzung Blatt 32 ff. SB |
| 3 | b) Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender: Becker, Hermann-Josef, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Stellvertretender Vorsitzender: Buran, Ralf, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX | a) 27.06.2023 Blömker b) Anmeldung Blatt 38 ff. SB |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.