Handelsregister · VR 638

Chronologischer Auszug

Katholischer Gesellenhaus e.V. · Amtsgericht Recklinghausen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Katholisches Gesellenhaus

b)
Recklinghausen
a)
Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und
mindestens einem weiteren Vorstandsmitglied. Die
Vertretung gem. § 26 BGB wird durch mindestens zwei
Vorstandsmitglieder ausgeübt, darunter der Vorsitzende
oder der stellvertretende Vorsitzende. Der Vorstand ist in
vermögensrechtlicher Beziehung in folgender Weise
beschränkt:
1.) Er darf nicht ohne vorherige Zustimmung der
Mitgliederversammlung
a) Immobilien erwerben, veräußern oder dergleichen
belasten,
b) bewegliches oder unbewegliches Vereinsvermögen
verpfänden oder zur Benutzung ganz oder zum größten
Teil Dritten überlassen,
c) Miet- und Rechtsverträge mit einer Laufzeit von mehr
als einem Jahr abschließen,
d) Rechtsgeschäfte eingehen, die zu Verpflichtungen für
den Verein mit einem Betrag von mehr als 4.000,-- DM
führen.

b)
Vorsitzender:
Bachem, Michael, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX
Stellvertretender Vorsitzender:
Becker, Hermann-Josef, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX
Weiteres Vorstandsmitglied:
Busch, Norbert, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 12.03.1903 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der
Mitgliederversammlung vom 26.11.1998 geändert.
a)
06.10.2004
Krischik

b)
Tag der ersten Eintragung:
19.12.1903
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
06.10.2004.
Satzung Blatt 199-205 HB
2a)
Katholischer Gesellenhaus e.V.
a)
Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und
einem weiteren Vorstandsmitglied.
Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder
gemeinsam vertreten.
Der Vorstand ist in vermögensrechtlicher Beziehung in
folgender Weise beschränkt:
1. Er darf nicht ohne vorherige Zustimmung der
Mitgliederversammlung
a) Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
erwerben, veräußern oder dinglich belasten.
b) bewegliches oder unbewegliches Vereinsvermögen
verpfänden, oder zu Benutzung ganz oder zum größeren
Teil Dritten überlassen.
c) gewerbliche Miet- und Pachtverträge mit einer Laufzeit
von mehr als fünf Jahren abschließen.
d) Rechtsgeschäfte eingehen, die zu Verpflichtungen für
den Verein mit einem Betrag von mehr als 10.000 Euro
führen.
e) Geschäften zustimmen, die den genehmigten Etat um
10.000 Euro übersteigen.
2. Der Erwerb von Grundstücken, Häusern oder
grundstücksähnlichen Rechten sowie der Verkauf oder
die Begebung des gesamten oder eines größeren Teils
des Vereinsvermögens, ferner Neu- und Umbauten
sowie die über die erste Hypothek hinausgehende
Beleihung eines Grundstücks unterliegen der
schriftlichen Genehmigung des Bundespräsidiums des
Kolpingwerks Deutschland.
a)
Die Mitgliederversammlung hat am 11.01.2018 die Neufassung der Satzung und mit ihr
auch eine Änderung des Vereinsnamens und der Vertretungsregelung beschlossen.
a)
16.03.2018
Blömker

b)
Anmeldung
Blatt 25 ff. SB
Satzung
Blatt 32 ff. SB
3b)
Nicht mehr
Stellvertretender Vorsitzender:
Becker, Hermann-Josef, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Stellvertretender Vorsitzender:
Buran, Ralf, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX
a)
27.06.2023
Blömker

b)
Anmeldung
Blatt 38 ff. SB

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.