Katholischer Deutscher Frauenbund Diözese Passau e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Passau
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 461
Gericht
Amtsgericht Passau
Letzte Eintragung
04.06.2024
Abrufstand
18.09.2025
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter die Diözesanvorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Marianne Speckbacher
Altötting
Vorstand
Gerda Stöfl
Kößlarn
Vorstand
Claudia Seibold
Passau
Vorstand
Annemarie Spielbauer
Simbach/Inn
Vorstand
Adelinde Grad
Simbach/Landau
Vorstand
Erika Schäffner-Hofbauer
Wegscheid
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 12.12.1968 zuletzt geändert am 01.04.2000
Die Mitgliederversammlung vom 27.03.2009 hat die Änderung der §§ 7 (Indirekte Mitgliedschaften), 13 (Diözesanvorstand), 14 (Diözesanleitung) und 15 (Wahl und Arbeitsweise von Diözesanvorstand und -leitung) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 11.03.2010 hat die Änderung der §§ 3 Abs. 4 (Durchführung des Vereinszwecks), 10 (Bezirke), 12 (Delegiertenversammlung), 13 (Diözesanvorstand) und 17 (Verwendung des Verbandvermögens) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 17.03.2011 hat die Änderung der §§ 8 (Gliederung), 10 (Bezirke, nun: Dekanate) und 12 (Delegiertenversammlung) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 08.03.2013 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde unter anderem geändert: § 16 (Geschäftsführender Diözesanvorstand).
Die Mitgliederversammlung vom 11.03.2017 hat die Änderung der Satzung in §§ 3 (Durchführung des Vereinszwecks), 12 (Dekanate), 14 (Delegiertenversammlung), 15 (Arbeitskonferenz), 16 (Geschäftsführender Diözesanvorstand), 17 (Erweiterter Diözesanvorstand), 18 (Wahl und Arbeitsweise von geschäftsführendem und erweitertem Diözesanvorstand) sowie die Einfügung von § 21 (Geschäftsstelle) beschlossen. Die Nummerierung der Satzung wurde entsprechend angepasst.
Die Mitgliederversammlung vom 20.03.2021 hat die Änderung der §§ 1 (Name, Sitz und Rechtsform des Vereins), 12 (Dekanate), 13 (Diözesanverband), 14 (Delegiertenversammlung), 15 (Arbeitskonferenz), 18 (Wahl und Arbeitsweise von geschäftsführendem und erweitertem Diözesanvorstand) und 23 (Auflösung des Diözesanverbandes) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 04.03.2023 hat die Änderung der §§ 3 (Durchführung des Vereinszwecks), 7 (Indirekte Mitgliedschaften), 12 (Dekanate), 17 (Erweiterter Diözesanvorstand) und 18 (Wahl und Arbeitsweise von geschäftsführendem und erweiterten Diözesanvorstand) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 09.03.2024 hat die Änderung der §§ 1 (Name, Sitz und Rechtsform des Vereins), 2 (Ziel und Aufgaben), 3 (Verwirklichung des Vereinszwecks), 4 (Gemeinnützigkeit), 6 (Erwerb der Mitgliedschaft), 7 (Indirekte Mitgliedschaften), 8 (Ende der Mitgliedschaft), 9 (Mitgliedsbeitrag), 10 (Gliederung), 11 (Zweigvereine), 12 (Dekanate), 13 (Diözesanverband), 14 (Delegiertenversammlung), 15 (Arbeitskonferenz), 16 (Geschäftsführender Diözesanvorstand), 18 (Wahl und Arbeitsweise von geschäftsführendem und erweitertem Diözesanvorstand) 19 (Geistlicher Beirat/Geistliche Beirätin), 20 (Kassenprüferinnen), 23 (vorher 22: Verwendung des Vereinsvermögens)und 24 (vorher 23: Auflösung des Diözesanverbandes) der Satzung beschlossen. § 22 (Umgang mit sexuellem Missbrauch) wurde neu eingefügt; die Nummerierung der nachfolgenden Paragraphen ändert sich entsprechend.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 29.01.1969. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 25 SB;