Katholischer Deutscher Frauenbund Diözesanverband Augsburg e. V. (KDFB)
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Augsburg
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 593
Gericht
Amtsgericht Augsburg
Letzte Eintragung
11.03.2026
Abrufstand
07.04.2026
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter die Vorsitzende, vertreten. Der Verein hat eine Geschäftsführerin als besonderen Vertreter; diese ist einzeln zum Abschluss von Rechtgeschäften der laufenden Verwaltung ermächtigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Ulrike Stowasser
Nördlingen
Vorstand
Evi Thomma-Schleipfer
Augsburg
Vorstand
Silvia Lutz
Binswangen
Vorstand
Annette Fischer
Finning
Vorstand
Regina Schury
Krumbach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 15.12.1950 zuletzt geändert am 21.04.1999
Die Delegiertenversammlung vom 26.04.2002 hat die Änderung der §§ 12 (Delegiertenversammlung), 13 (Diözesanvorstand) und 14 (Arbeitskonferenz) sowie die vollständige Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Delegiertenversammlung vom 29.04.2005 hat die Änderung der §§ 12 (Delegiertenversammlung) und 13 Diözesanvorstand) der Satzung beschlossen.
Die Delegiertenversammlung vom 04.05.2007 hat die Änderung des § 13 (Diözesanvorstand) der Satzung beschlossen.
Die Delegiertenversammlung vom 07.05.2010 hat die Änderung der §§ 3 (Gemeinnützigkeit), 9 (Bezirke), 12 (Delegiertenversammlung), 13 (Diözesanvorstand) und 14 (Arbeitskonferenz) der Satzung beschlossen.
Die Delegiertenversammlung vom 04.05.2012 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Der Name des Vereins ist geändert. Geändert wurden: §§ 1 (Name, Sitz und Rechtsform des Vereins), 2 (Ziel und Aufgaben des Vereins - Vereinszweck), 3 (Durchführung des Vereinszwecks), 4 (Gemeinnützigkeit), 6 (Erwerb der Mitgliedschaft), 7 (Fördermitglieder), 8 (Indirekte Mitgliedschaft), 9 (Ende der Mitgliedschaft), 10 (Mitgliedsbeitrag), 11 (Gliederung), 12 (Zweigvereine), 13 (Bezirke), 14 (Diözesanverband) 16 (Delegiertenversammlung), 17 (Diözesanvorstand), 18 (Arbeitskonferenz), 19 (Kassenprüferinnen), 21 (Verwendung des Vereinsvermögens), 22 (Schlussbestimmugnen) und 23 (Inkrafttreten der Satzung). Weiter wurden die §§ 5 (Geschäftsjahr), 15 (Organe des Vereins) und 20 (Vermögensrechtliche Bestimmungen) umnummeriert.
Mit Beschluss vom 11.11.2013 wurde die erneute Änderung des § 17 (Diözesanvorstand) der Satzung beschlossen.
Die Delegiertenversammlung vom 24.04.2015 hat die Änderung des § 17 (Diözesanvorstand) der Satzung beschlossen.
Die Delegiertenversammlung vom 04.05.2019 hat die Änderung der §§ 13 (Bezirke) und 16 (Delegiertenversammlung) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 24.07.2021 hat die Änderung der §§ 1 (Name, Sitz und Rechtsform des Vereins), 6 (Erwerb der Mitgliedschaft), 13 (Bezirke), 14 (Diözesanverband), 16 (Delegiertenversammlung), 17 (Diözesanvorstand), 18 (Arbeitskonferenz) und 20 (Diözesangeschäftsstelle) der Satzung beschlossen.
Mit Beschluss vom 09.12.2022 wurde die Satzung erneut in §§ 16 (Delegiertenversammlung) und § 17 (Diözesanvorstand) geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 06.05.2023 hat die Änderung der §§ 1 (Name, Sitz und Rechtsform des Vereins), 2 (Ziel und Aufgaben des Vereins - Vereinszweck), 3 (Verwirklichung des Vereinszwecks), 6 (Erwerb der Mitgliedschaft), 8 (Indirekte Mitgliedschaft), 10 (Mitgliedsbeitrag), 12 (Zweigvereine), 13 (Bezirke), 14 (Diözesanverband), 15 (Organe des Vereins), 16 (Delegiertenversammlung), 17 (Diözesanvorstand) und 18 (Arbeitskonferenz) der Satzung sowie die Aufnahme des § 21 (Umgang mit sexuellem Missbrauch) in die Satzung beschlossen; die nachfolgenden Paragrafen wurden entsprechend umnummeriert.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 17.01.1951. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 81 SB.