Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens zwei und maximal drei Personen. Sind drei Personen im Vorstand vertreten jeweils zwei gemeinsam, sind zwei Personen im Vorstand ist jeder einzelvertretungberechtigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Martin Mörmann
Schwaigern
Vorstand
Daniel Benjamin König
Kappelrodeck
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 17.10.1974 in Neufassung bzw. mit Änderung vom 24.10.2002 bzw. 23.06.2003 mit Änderung vom 09.06.2009
Die Mitgliederversammlung vom 29.05.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 14.11.2018 hat die Änderung der Satzung in § 14 (Jahresabschluss, Prüfung) und § 15 (Kirchliche Aufsicht) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 14.11.2023 hat die Änderung der Satzung in § 15 (Kirchliche Aufsicht) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 11.12.1974
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 11.11.2014.
Neufassung der Satzung: Sonderband 1 Blatt 58 ff.
Satzung: Sonderband 1 Bl. 199 ff
Satzung: Sonderband 1 Bl. 225 ff
Sonstige Rechtsverhältnisse
Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.05.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 29.05.2017 der Verein "Sozialstation "St. Pirmin" e.V.", Sinzheim (Amtsgericht Mannheim VR 210213) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.05.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 29.05.2017 der Verein "Ambulanter Pflegedienst, Sozialstation St. Elisabeth e.V.", Bühl (Amtsgericht Mannheim VR 210271) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.