Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der Vorsitzenden, dem Vorsitzenden, mindestens vier weiteren Vorstandsmitgliedern und einer durch den Bischof von Osnabrück beauftragten Person. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Folgende Rechtshandlungen und Willenserklärungen des Vereins bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit einer schriftlichen Zustimmung des Bischöflichen Generalvikariates: a) Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken; b) Baumaßnahmen, die im Haushaltsplan nicht vorgesehen sind und im Einzelfall die Höhe von mehr als 150.000,00 EUR überschreiten; c) die Anstellung und Ernennung der geschäftsführenden Direktion und die Festsetzung ihrer Vergütung; d) die Beteiligungsverhältnisse aller Art; e) die Annahme von Zuwendungen unter Lebenden und von Todes wegen, die mit Verpflichtungen verbunden sind; f) die Aufnahme und die Gewährung von Darlehen sowie die Übernahme von Bürgschaften, soweit die Verpflichtungen den Betrag von 150.000,00 EUR übersteigen; g) die Satzung, Änderungen und Ergänzungen derselben sowie der Beschluss über die Auflösung des Vereins.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Hermann Deuling
Haren
Vorstand
Thomas Hanenkamp
Osnabrück
Vorstand
Johannes Pott
Wettrup
Der besondere Vertreter führt die laufenden Geschäfte des Vorstands und ist diesbezüglich einzelvertretungsberechtigt. Besondere(r) Vertreter(in) nach § 30 BGB
Lydia Egelkamp
Osnabrück
Der besondere Vertreter führt die laufenden Geschäfte des Vorstands und ist diesbezüglich einzelvertretungsberechtigt. Vorstand
Elisabeth Brinker
Hopsten
Vorstand
Christina Schulte-Wülwer
Rhede
Vorstand
Georg Meiners
Freren
Vorstand
Klaus Ludden
Lingen (Ems)
Vorstand
Mareike Gerdes
Molbergen
Vorstand
Markus Wonka
Vechta
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 30.08.1949 zuletzt geändert und neu gefasst am 13.09.1994
Die Mitgliederversammlung vom 04.06.2009 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Aufgaben des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 14.06.2012 hat die Änderung der Satzung in § 7 und § 13 beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 20.06.2013 hat die Änderung der Satzung in § 13 Abs. 2, 4 und 5 beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 12.06.2014 hat die Änderung der Satzung in § 2 Abs. 2 (Zweck des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 12.06.2014 hat die Änderung und Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 09.06.2022 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck), § 5 (Mitgliederversammlung), § 6 (Aufgaben der Mitgliederversammlung), § 7 (Vorstand), § 8 (Aufgaben des Vorstands), § 9 (Einberufung des Vorstands), § 10 (Geschäftsführung), § 11 (Vorstandszusammensetzung), § 12 (Vereinsaufsicht) und § 14 (Satzungsänderung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 13.06.2024 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck), § 3 (Mitglieder), § 6 (Aufgaben der Mitgliederversammlung), § 7 (Vorstand), § 8 (Aufgaben des Vorstands), § 10 (Geschäftsführung), § 12 (Vereinsaufsicht) und § 14 (Satzungsänderung) beschlossen.
Mit der Änderung von § 12 (Vereinsaufsicht) der Satzung vom 13.06.2024 wurde die allgemeine Vertretungsregelung geändert.
Freitext
Änderungsbeschluss: Blatt 116-125 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 30.12.1949 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 26.06.2006.
Beschluss Blatt 25 ff. der Akten
Satzung Blatt 58-61 der Akte
Satzung Blatt 88 ff. der Akten
Satzung Blatt 106 ff. der Akten
Satzung Blatt 106 ff. der Akten
Satzung Bl. 222 - 223 d. A.
Satzung Bl. 31 - 32 Bd. III d. A.
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