Katholische junge Gemeinde (KjG) Diözesanverband Aachen e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Aachen
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 4423
Gericht
Amtsgericht Aachen
Letzte Eintragung
17.06.2025
Abrufstand
25.10.2025
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Den Vorstand im Sinne des § 26 BGB bilden drei Diözesanleiterinnen und drei Diözesanleiter. Der Verein wird durch je zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Andreas Burkhard Münstermann
Aachen
Vorstand
Jana Kosky
Wuppertal
Vorstand
Joshua Hinz
Mönchengladbach
Vorstand
Robin Natus
Düren
Vorstand
Christina Ciecierski
Aachen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die neue Satzung des bisher nicht rechtsfähigen Vereins ist errichtet am 12.08.2006.
Die Mitgliederversammlung vom 22.11.2009 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Gemeinnützigkeit und Verwendung von Vereinsmitteln) und § 12 (Finanz und Personalausschuss) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 17.06.2012 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 25.11.2012 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr) und mit ihr eine Änderung des Namens des Vereins, in § 5 (Beendigung der Mitgliedschaft) und § 12 (Die Diözesanleitung) sowie die Änderung der zur Satzung gehörenden Mustersatzung Pfarrgemeinschaft und Geschäftsordnung der Diözesankonferenz beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 23.11.2014 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Die Diözesankonferenz), § 11 (Der Diözesanausschuss) und § 16 Sachausschüsse, Arbeitskreise, Wahlausschuss) beschlossen. Durch Beschluss der Diözesankonferenz vom 23. November 2014 ist die zur Satzung gehörende Mustersatzung für Pfarrgemeinschaften in § 4 (Die Mitgliederversammlung) und § 5 (Die Leitungsrunde) geändert. Durch Beschluss der Diözesankonferenz vom 23. November 2014 ist die zur Satzung gehörende Wahlordnung in § 2 (Personalbefragung und Personaldebatte) durch eine Ergänzung geändert und in § 3 (jetzt: Form und Durchführung der Abstimmung), § 4 (jetzt: Ergebnis der Abstimmung) und § 5 (jetzt: Wahlen zu Delegationen) neu gefasst.
Die Mitgliederversammlung vom 21.11.2015 hat die Änderung der zur Satzung gehörenden Mustersatzung für Pfarrgemeinschaften in § 1 (Mitgliedschaft) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 19.11.2016 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Die Diözesankonferenz) und § 15 (Finanz- und Personalausschuss) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 24.11.2017 hat die Änderung der Satzung in § 12 (Die Diözesanleitung) und die Änderung der zur Satzung gehörenden Mustersatzung für Pfarrgemeinschaften in § 6 (Die Pfarrleitung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 24.11.2018 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 16 (Sachausschüsse, Arbeitskreise, Wahlausschuss) und § 17 (Auflösung des Vereins) sowie die zur Satzung gehörende Mustersatzung für Pfarrgemeinschaften in § 1 (Mitgliedschaft) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 20.-22.11.2020 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr), § 9 (Die Diözesankonferenz), § 10 (Abstimmungen), § 11 (Der Diözesanausschuss), § 12 (Die Diözesanleitung), § 15 (Finanz- und Personalausschuss), § 16 (Sachausschüsse, Arbeitskreise, Wahlausschuss) und § 19 (Definitionen) sowie die Änderung der zur Satzung gehörende Mustersatzung für Pfarrgemeinschaften in § 6 (Die Pfarrleitung) und die Änderung der zur Satzung gehörenden Wahlordnung in § 4 (Ergebnis der Abstimmung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 19.-21.11.2021 hat die Änderung der Satzung in § 19 (Definitionen) beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 18.-20.11.2022 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr), § 9 (Die Diözesankonferenz) und § 12 (Die Diözesanleitung) beschlossen. Die zur Satzung gehörende Mustersatzung für Pfarrgemeinschaften wurde in § 6 (Die Pfarrleitung) geändert. Die zur Satzung gehörende Geschäftsordnung wurde in § 4 (Unterlagen), § 11 (Abstimmungen) und § 12 (Mehrheiten) geändert und § 6 (Beginn der Beratung) neu eingefügt sowie die Nummerierung der folgenden Paragraphen geändert. Die Wahlordnung wurde in § 3 (Form und Durchführung der Abstimmung) geändert. Die Mitgliederversammlung vom 20.-21.01.2023 hat eine Änderung der zur Satzung gehörenden Geschäftsordnung in § 12 (Abstimmungen) beschlossen.