Jeweils zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten den Verein gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich, von welchen eines der/die Vorsitzende oder der/die stellvertretende Vorsitzende sein muss. Beschlüsse des Vorstandes mit einem Finanzvolumen von über Euro 20.000,00, sowie Beschlüsse über den Erwerb, den Verkauf und die Belastung von Grundstücken, die Aufgabe und Gewährung von Darlehen, die Übernahme von Bürgschaften und das Eingehen von Wechselverbindlichkeiten bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Zustimmung der Mitgliederversammlung
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Christian Dieckmann
Bonn
Vorstand
Christian Jasper
Bonn
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 17.03.2005.
Die Mitgliederversammlung vom 16.11.2005 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins) Abs. 1, § 3 (Mitgliedschaft) Abs. 2, § 5 (Der Vorstand) Abs. 2 und 6, § 6 (Einberufung und Beschlussfassung des Vorstandes) Abs.4, § 7 (Die Mitgliederversammlung Abs.3, § 8 (Satzungsänderung) Abs. 1 und § 11 (Sonstige Vorschriften) Abs. 6 beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 22.03.2006 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Der Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 07.12.2010 hat eine Ergänzung der Satzung in § 2 Absatz 3 (Zweck des Vereins) und in § 5 Absatz 7 (Der Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 01.09.2015 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Der Vorstand) Abs.4 beschlossen. Die Satzung wurde insgesamt neu gefasst.
Freitext
Satzung Blatt 11 der Akten
Beschluss Blatt 23, 28-31 der Akten
Satzung Blatt 32 der Akten
Beschluss Blatt 40 - 40 R der Akten
Satzung Blatt 55 der Akten
Beschluss Blatt 75-79 der Akte Satzung Blatt 87 der Akte
Beschluss Blatt 123-127 der Akten
Satzung Blatt 136 der Akten
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.