Unternehmen
Stammdaten
- Firma
- Katholische Jugendhäuser Oberhausen gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Sitz
- Oberhausen
- Geschäftsanschrift
- Hasenstraße 15, 46119 Oberhausen
Handelsregister · HRB 20458
Katholische Jugendhäuser Oberhausen gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Amtsgericht Duisburg
Unternehmen
Registerblatt
Tätigkeit
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstige Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Der Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Berufsbildung, die Förderung der Jugendhilfe, die Förderung der Hilfe für Behinderte sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens. (3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch das Angebot und die Förderung von Maßnahmen und Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie die Beschaffung und Verwaltung von Mitteln hierfür. (4) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. (5) Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. (6) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (7) Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, die zur Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienlich sind. In diesem Rahmen kann die Gesellschaft auch a) eigene Rechtsträger gründen, b) sich an anderen Rechtsträgern beteiligen, c) Geschäftsbesorgungs- und Kooperationsverträge jeder Art abschließen, d) Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte wahrnehmen lassen. (8) Maßnahmen im Sinne des § 58 Nr. 2, 3, 4, 5, 7 und 10 AO sind zulässig.
Vertretung
Leitung und Vertretung
Neuss
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter anderer Organisationen als gemeinnützig im Sinne des § 52 der Abgabenordnung anerkannt sind Rechtsgeschäfte vorzunehmen.Xanten
einzelvertretungsberechtigtWeitere Registerangaben
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