Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einer Person. Der Vorstand bedarf für alle Geschäfte, die außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes liegen, der Zustimmung des Verwaltungsrates. Dazu gehören insbesondere a) Einstellung von unbefristeten hauptamtlichen pädagogischen und Verwaltungsmitarbeitenden, ausgenommen die geringfügig, kurzfristig befristeten beschäftigten Arbeitnehmer, b) Sitzverlegung und Veräußerung des KEB Osnabrück e. V. im Ganzen oder von Teilen derselben, c) Errichtung und Aufgabe von Außenstellen, d) Gründung, Erwerb und Veräußerung anderer Unternehmen oder Beteiligungen an solchen, e) Aufnahme und Aufgabe eines Geschäftszweiges, f) Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die damit zusammenhängenden Verpflichtungsgeschäfte, g) Investitions- und Betriebsunterhaltungsmaßnahmen, die im Einzelfall den Betrag von 25.000,00 EUR übersteigen, sowie Leasing von Gegenständen, deren Wert im Einzelfall den Betrag von 25.000,00 EUR übersteigt, h) Abschluss, Änderung oder Aufhebung von Pacht-, Leasing- oder Mietverträgen für die Dauer von mehr als einem Jahr und mit einer monatlichen Verpflichtung von mehr als 2.000,00 EUR, i) Übernahme von Bürgschaften und Eingehung von Wechselverbindlichkeiten sowie die Aufnahme von Krediten; ausgenommen hiervon sind die üblichen Kunden- und Lieferantenkredite, j) Gewährung von Sicherheiten jeder Art (z. B. Verpfändung, Sicherungsübereignung) und die Bewilligung von Krediten außerhalb des üblichen Geschäftsverkehrs sowie die Übernahme fremder Verbindlichkeiten, k) Einleitung von Rechtsstreitigkeiten mit einem Streitwert von über 25.000,00 EUR im Einzelfall, l) Abschluss, Aufhebung oder Änderung von Verträgen mit Verwandten oder Verschwägerten des Vorstandes, des Verwaltungsrates und der hauptberuflichen Mitarbeitenden, m) Erteilung und Widerruf von Handlungsvollmachten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Birgit Lemper
Wallenhorst
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 08.10.1979 zuletzt geändert am 07.03.1989
Die Mitgliederversammlung vom 13.05.2013 hat die Änderung der Satzung in § 15 (Anerkennung der kirchlichen Ordnung) und § 16 (Inkrafttreten) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 18.05.2016 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr die Änderung des Namens und der allgemeinen Vertretungsregelung in den §§ 1 und 8 beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 17.05.2022 hat die Änderung der Satzung in § 14 (Anerkennung der kirchlichen Grundordnung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 18.09.2024 hat die Neufassung und damit u.a. eine Änderung der Zusammensetzung des Vorstandes sowie der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen.
Freitext
Satzung Blatt 31-35 der Akten
Änderungsbeschluss: Blatt 28-30, 43-73 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 20.04.1982 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 29.06.2006.
Satzung Blatt 114 ff. der Akten
Satzung Blatt 151-156 der Akten
Satzung Blatt 214-219 der Akten
Satzung Blatt 61-66 Bd. II der Akten
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.09.2024 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Mitgliederversammlung vom 18.09.2024 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.09.2024 mit der Katholische Erwachsenenbildung im Dekanat Twistringen e. V. mit Sitz in Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück, VR 200375) verschmolzen.
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.09.2024 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Mitgliederversammlung vom 18.09.2024 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.09.2024 mit der Katholische Erwachsenenbildung im Landkreis Osnabrück e. V. mit Sitz in Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück, VR 2035) verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.