Handelsregister · VR 130290

Registerinformationen

Katholische Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung und Familienbildung im Landkreis Grafschaft Bentheim e.V. · Amtsgericht Osnabrück

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Katholische Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung und Familienbildung im Landkreis Grafschaft Bentheim e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Nordhorn

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 130290
Gericht
Amtsgericht Osnabrück
Letzte Eintragung
19.03.2025
Abrufstand
21.09.2025
Quelle
Handelsregister

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Gerd Uffelmann

Nordhorn

Vorstand

Heinrich Heidkamp

Nordhorn

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 14.11.1984 zuletzt geändert am 27.04.1994
  • Die Mitgliederversammlung vom 04.04.2012 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 12.06.2013 hat die Änderung der Satzung beschlossen und § 11 ( Anzuwendendes Recht) eingefügt, wodurch sich bisherigen Vorschriften ab § 11 um eine Ziffer nach hinten verschieben.
  • Die Mitgliederversammlung vom 05.07.2022 hat die Änderung der Satzung in §4 (Mitglieschaft) und § 11 (Anzuwendendes Recht) beschlossen.

Freitext

  • Satzung Blatt 3 - 9 der Akten
  • Änderungsbeschluss: Blatt 58 - 61 der Akten
  • Tag der ersten Eintragung: 12.12.1984 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 475 Amtsgericht Nordhorn getreten. Freigegeben am 22.09.2006.
  • Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellv. Vorsitzende. Sie vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist insoweit eingeschränkt, dass folgende Beschlüsse bzw. Rechtsgeschäfte der Zustimmung des Bischöflichen Generalvikariats in Osnabrück bedürfen: a) Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken, Ausführung von Neubauten, baulichen Veränderungen sowie Aufnahme von Darlehen; b) die Anstellung von Mitarbeiter/innen und die Festsetzung ihrer Vergütung.
  • Satzung Blatt 150-157 der Akten
  • Satzung Blatt 192-199 der Akten
  • Satzung Blatt 223-226 der Akten

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.