Handelsregister · HRB 207704
Chronologischer Auszug
KARRIEREWERKSTATT FÜR FRISEURE GMBH · Amtsgericht Braunschweig
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) KARRIEREWERKSTATT FÜR FRISEURE GMBH b) Wolfsburg Geschäftsanschrift: Heinenkamp 2, 38444 Wolfsburg c) Die Durchführung von Schulungskursen in Vorbereitung auf die Meisterprüfung von Friseuren. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Nicht mehr Geschäftsführer: Bonk, Dieter, Dormagen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Geschäftsführer: Klier, Michael, Wolfsburg, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 04.12.2006 mit Änderung vom 28.03.2013. Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Düsseldorf (bisher Amtsgericht Düsseldorf HRB 55630) nach Wolfsburg beschlossen. b) Mit der C F S Coiffure Franchising System GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 38490) als herrschendem Unternehmen ist am 04.12.2006 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom selben Tage zugestimmt. Die Gesellschafterversammlung des herrschenden Unternehmens hat ebenfalls am 04.12.2016 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. | a) 12.03.2019 Dunkel-Waldschläger b) Fall 1 | |
| 2 | b) Die Eintragung zu laufender Nr. 1 in Spalte 6 b) von Amts wegen neu vorgetragen: Mit der C F S Coiffure Franchising System GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 38490) als herrschendem Unternehmen ist am 04.12.2006 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom selben Tage zugestimmt. Die Gesellschafterversammlung des herrschenden Unternehmens hat ebenfalls am 04.12.2006 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. | a) 12.03.2019 Dunkel-Waldschläger |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.