Handelsregister · HRB 706041
Chronologischer Auszug
Karosseriebau Abwicklungsgesellschaft mbH · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) KTR Fahrzeugbau GmbH b) Freiburg im Breisgau Geschäftsanschrift: Max-Rieple-Weg 22, 79114 Freiburg im Breisgau c) Der Neuaufbau von Nutzfahrzeugen und die Ausführung von Karosserie- und Lackierarbeiten an Fahrzeugen und Geräten aller Art. | 100.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. b) Geschäftsführer: Treß, Karl, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 09.11.2010. | a) 17.11.2010 Kaufmann | |
| 2 | a) Firma geändert; nun: Maise Karosserie- und Fahrzeugbau GmbH b) Neue Geschäftsanschrift: Egonstraße 51 - 55, 79106 Freiburg im Breisgau | a) Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. | a) 28.01.2011 Hügel | |||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Freiburg vom 26.03.2018 (8 IN 212/18) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 29.03.2018 Tänzel | ||||
| 4 | b) Der Gesellschaft ist mit Beschluss des Amtsgerichts Freiburg vom 29.03.2018 (8 IN 212/18) ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 29.03.2018 Tänzel | ||||
| 5 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Freiburg vom 01.06.2018 (8 IN 212/18) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Freiburg, 8 IN 212/18) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen. | a) 07.06.2018 Hügel | ||||
| 6 | b) Durch Entscheidung des Insolvenzverwalters vom 12.06.2018 ist das Geschäftsjahr der Gesellschaft ab dem 01.01.2019 wieder das Kalenderjahr. | a) 19.06.2018 Hügel | ||||
| 7 | a) Firma geändert; nun: TFS Fahrzeugbau GmbH | a) Die Gesellschafterversammlung vom 23.07.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. | a) 24.07.2018 Hügel | |||
| 8 | a) Firma geändert; nun: Karosseriebau Abwicklungsgesellschaft mbH | a) Die Gesellschafterversammlung vom 08.08.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. | a) 13.08.2018 Hügel |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.