Handelsregister · HRB 706041

Chronologischer Auszug

Karosseriebau Abwicklungsgesellschaft mbH · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 31.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
KTR Fahrzeugbau GmbH

b)
Freiburg im Breisgau
Geschäftsanschrift:
Max-Rieple-Weg 22, 79114 Freiburg im
Breisgau

c)
Der Neuaufbau von Nutzfahrzeugen und
die Ausführung von Karosserie- und
Lackierarbeiten an Fahrzeugen und
Geräten aller Art.
100.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den
Beschränkungen des § 181 BGB allgemein
befreit werden.

b)
Geschäftsführer:
Treß, Karl, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 09.11.2010.
a)
17.11.2010
Kaufmann
2a)
Firma geändert; nun:
Maise Karosserie- und Fahrzeugbau GmbH

b)
Neue
Geschäftsanschrift:
Egonstraße 51 - 55, 79106 Freiburg im
Breisgau
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2010 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma)
beschlossen.
a)
28.01.2011
Hügel
3b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Freiburg vom 26.03.2018
(8 IN 212/18) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter
bestellt.
Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres
Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
a)
29.03.2018
Tänzel
4b)
Der Gesellschaft ist mit Beschluss des Amtsgerichts Freiburg
vom 29.03.2018 (8 IN 212/18) ein allgemeines
Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
a)
29.03.2018
Tänzel
5b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Freiburg vom 01.06.2018
(8 IN 212/18) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das
Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens
über ihr Vermögen (Amtsgericht Freiburg, 8 IN 212/18)
aufgelöst.
Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von
Amts wegen eingetragen.
a)
07.06.2018
Hügel
6b)
Durch Entscheidung des Insolvenzverwalters vom 12.06.2018
ist das Geschäftsjahr der Gesellschaft ab dem 01.01.2019
wieder das Kalenderjahr.
a)
19.06.2018
Hügel
7a)
Firma geändert; nun:
TFS Fahrzeugbau GmbH
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 23.07.2018 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma)
beschlossen.
a)
24.07.2018
Hügel
8a)
Firma geändert; nun:
Karosseriebau Abwicklungsgesellschaft
mbH
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 08.08.2018 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma)
beschlossen.
a)
13.08.2018
Hügel

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.