Handelsregister · VR 50804

Chronologischer Auszug

Karnevalverein Böhler Hängsching 1981 · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Karnevalverein Böhler Hängsching 1981

b)
Böhl-Iggelheim
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
2. Vorsitzender:
Heller, Udo, Böhl-Iggelheim, *XX.XX.XXXX
1. Vorsitzender:
Kreitner, Klemens, Böhl-Iggelheim, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 05.03.1987 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der
Mitgliederversammlung vom 21.12.2004 geändert.

b)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und der 2. Vorsitzende. Das Eingehen von
Rechtsverbindlichkeiten ist im Einzelfall vorbehalten. Bis zu einer Summe von 1.000,- - DM/
500,- - EUR dem 1. und 2. Vorsitzenden, bis zu einer Summe von 10.000,- - DM / 5.000,- -
EUR dem Präsidium, danüberhinaus der Mitgliederversammlung.
a)
02.03.2006
Wagner

b)
Tag der ersten Eintragung:
13.08.1987
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und an die Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 804 SP
getreten.
Freigegeben am 02.03.2006.
2b)
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Heller, Udo, Böhl-Iggelheim, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
2. Vorsitzender:
Tanski, Heiko, Böhl-Iggelheim, *XX.XX.XXXX
Vorname berichtigt
1. Vorsitzender:
Kreitner, Clemens, Böhl-Iggelheim, *XX.XX.XXXX
a)
12.12.2011
Fuchs
3b)
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Tanski, Heiko, Böhl-Iggelheim, *XX.XX.XXXX
Gewählt als Vizepräsidentin und wieder ausgeschieden,
nunmehr gewählt als:
Präsidentin:
Melzer, Annette, Böhl-Iggelheim, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Vizepräsident:
Gsellmann, Sven, Neulußheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Kreitner, Clemens, Böhl-Iggelheim, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 19.09.2006 hat die Änderung der Satzung in § 7
(Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 18.09.2012 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Verlust
der Mitgliedschaft) und § 10 (Wahlen und Abstimmung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 21.04.2015 hat die Änderung der Satzung in § 7
(Mitgliederversammlung), § 8 (Präsidium), § 9 (Eingehen von Rechtsverbindlichkeiten)
beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 19.04.2016 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name,
Sitz und Zweck des Vereins), § 10 (Wahlen, Abstimmung), § 11 (Protokollierung der
Beschlüsse), § 12 (Auflösung des Vereins), § 13 (Gender-Klausel), § 14
(Schlussvorschriften) und § 15 (Inkrafttreten) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 25.04.2017 hat die Änderung der Satzung in § 7
(Mitgliederversammlung) beschlossen.

b)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Präsident und der Vizepräsident. Das Eingehen
von Rechtsverbindlichkeiten ist im Einzelfall vorbehalten. Bis zu einer Summe von 500,00
Euro dem Präsidenten und dem/den Vizepräsident/en, bis zu einer Summe von 5.000,00
EUR dem Präsidium, danüberhinaus der Mitgliederversammlung.
a)
07.08.2017
Fuchs

b)
Fall 3
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 02.11.2022 hat die Änderung der Satzung in § 13 (Gender-
Klausel) beschlossen.
a)
03.01.2023
Fuchs

b)
Fall 4

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.