Handelsregister · VR 50804
Chronologischer Auszug
Karnevalverein Böhler Hängsching 1981 · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Karnevalverein Böhler Hängsching 1981 b) Böhl-Iggelheim | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. b) 2. Vorsitzender: Heller, Udo, Böhl-Iggelheim, *XX.XX.XXXX 1. Vorsitzender: Kreitner, Klemens, Böhl-Iggelheim, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 05.03.1987 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 21.12.2004 geändert. b) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und der 2. Vorsitzende. Das Eingehen von Rechtsverbindlichkeiten ist im Einzelfall vorbehalten. Bis zu einer Summe von 1.000,- - DM/ 500,- - EUR dem 1. und 2. Vorsitzenden, bis zu einer Summe von 10.000,- - DM / 5.000,- - EUR dem Präsidium, danüberhinaus der Mitgliederversammlung. | a) 02.03.2006 Wagner b) Tag der ersten Eintragung: 13.08.1987 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 804 SP getreten. Freigegeben am 02.03.2006. |
| 2 | b) Nicht mehr 2. Vorsitzender: Heller, Udo, Böhl-Iggelheim, *XX.XX.XXXX Gewählt als 2. Vorsitzender: Tanski, Heiko, Böhl-Iggelheim, *XX.XX.XXXX Vorname berichtigt 1. Vorsitzender: Kreitner, Clemens, Böhl-Iggelheim, *XX.XX.XXXX | a) 12.12.2011 Fuchs | ||
| 3 | b) Nicht mehr 2. Vorsitzender: Tanski, Heiko, Böhl-Iggelheim, *XX.XX.XXXX Gewählt als Vizepräsidentin und wieder ausgeschieden, nunmehr gewählt als: Präsidentin: Melzer, Annette, Böhl-Iggelheim, *XX.XX.XXXX Gewählt als Vizepräsident: Gsellmann, Sven, Neulußheim, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Vorsitzender: Kreitner, Clemens, Böhl-Iggelheim, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 19.09.2006 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Mitgliederversammlung) beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 18.09.2012 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Verlust der Mitgliedschaft) und § 10 (Wahlen und Abstimmung) beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 21.04.2015 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Mitgliederversammlung), § 8 (Präsidium), § 9 (Eingehen von Rechtsverbindlichkeiten) beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 19.04.2016 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz und Zweck des Vereins), § 10 (Wahlen, Abstimmung), § 11 (Protokollierung der Beschlüsse), § 12 (Auflösung des Vereins), § 13 (Gender-Klausel), § 14 (Schlussvorschriften) und § 15 (Inkrafttreten) beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 25.04.2017 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Mitgliederversammlung) beschlossen. b) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Präsident und der Vizepräsident. Das Eingehen von Rechtsverbindlichkeiten ist im Einzelfall vorbehalten. Bis zu einer Summe von 500,00 Euro dem Präsidenten und dem/den Vizepräsident/en, bis zu einer Summe von 5.000,00 EUR dem Präsidium, danüberhinaus der Mitgliederversammlung. | a) 07.08.2017 Fuchs b) Fall 3 | |
| 4 | a) Die Mitgliederversammlung vom 02.11.2022 hat die Änderung der Satzung in § 13 (Gender- Klausel) beschlossen. | a) 03.01.2023 Fuchs b) Fall 4 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.