Handelsregister · VR 4689

Chronologischer Auszug

Karnevalsverein Stallburschen aus der Wetterau 2013 e.V. · Amtsgericht Gießen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Stallburschen aus der Wetterau 2013 e.V.

b)
Hungen-Obbornhofen
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1.
Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer
und dem Rechner.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.

b)
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Rudel, Tobias, Lich, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Rudel, Matthias, Lich, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Schriftführer:
Dehnhardt, Patrick, Hungen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Rechner:
Grießl, David, Hungen, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 07.09.2013 mit Nachtrag vom 21.06.2014.
a)
22.07.2014
Muth

b)
Anmeldung Blatt 1 ff.
Sonderband
Satzung Blatt 17 ff. Sonderband
2a)
Karnevalsverein Stallburschen aus der Wetterau 2013 e.V.
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem
Präsidenten, dem Vize-Präsidenten, dem
Generalsekretär und dem Finanzminister.

b)
Nicht mehr
Schriftführer:
Dehnhardt, Patrick, Hungen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Rechner:
Grießl, David, Hungen, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
Präsident:
Rudel, Tobias, Lich, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
Vize-Präsident:
Rudel, Matthias, Lich, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Generalsekretär:
Schneider, Heiko, Hungen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Finanzminister:
Reif, Tobias, Lich, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 12.03.2016 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 - 3,
8, 10 und 11 beschlossen.
a)
31.05.2016
Unzeitig

b)
Fall 2

Satzung Blatt 32 - 38
Sonderband

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.