Handelsregister · VR 30727

Chronologischer Auszug

Karnevalsverein Muatentrappler Mötsch 1988 e.V. · Amtsgericht Wittlich

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Karnevalsverein Muatentrappler Mötsch 1988 e.V.

b)
Bitburg-Mötsch
a)
Die Vorstandsmitglieder vertreten mehrheitlich. Zum
Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein nicht
mit mehr als 1.000,00 DM belasten, ist sowohl der 1.
Vorsitzende als auch der 2. Vorsitzende bevollmächtigt.
Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein
mit mehr als 1.000,00 DM belasten und für
Dienstverträge wird grundsätzlich die Zustimmung des
beschlussfähigen Vorstandes benötigt. Zum Abschluss
sind ebenfalls nur die beiden Vorsitzenden berechtigt.

b)
1. Vorsitzender:
Mayer, Walter, Bitburg-Mötsch
2. Vorsitzender:
Baldus, Wolfgang, Bitburg-Mötsch
Kassierer:
Gansen, Erich, Bitburg-Mötsch
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 03.10.1990
a)
12.10.2006
Rietz

b)
Tag der ersten Eintragung:
29.04.1991
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und an die Stelle des bisherigen
Registerblattes 727 des
Amtsgerichts Bitburg getreten.
Freigegeben am 12.10.2006.
Satzung Blatt 7-12 der Akten
2b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Mayer, Walter, Bitburg-Mötsch
Nicht mehr
Kassierer:
Gansen, Erich, Bitburg-Mötsch
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Crames, Alois, Bitburg, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Kassierer:
Weber, Irene, Bitburg, *XX.XX.XXXX
Weiterhin:
2. Vorsitzender:
Baldus, Wolfgang, Bitburg-Mötsch, *XX.XX.XXXX
a)
19.01.2009
Mertes
3b)
Nicht mehr
Kassierer:
Weber, Irene, Bitburg, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Kassiererin:
Scholten, Michaela, Bitburg, *XX.XX.XXXX
a)
04.01.2011
Assmann
4a)
Die Vorstandsmitglieder vertreten mehrheitlich. Zum
Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein nicht
mit mehr als 511,29 € belasten, ist sowohl der 1.
Vorsitzende als auch der 2. Vorsitzende bevollmächtigt.
Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein
mit mehr als 511,29 € belasten und für Dienstverträge
wird grundsätzlich die Zustimmung des
beschlussfähigen Vorstandes benötigt. Zum Abschluss
sind ebenfalls nur die beiden Vorsitzenden berechtigt.

b)
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Baldus, Wolfgang, Bitburg-Mötsch, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Müller, Rolf, Bitburg, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 27.04.2012 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name
und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr), § 2 (Zweck des Vereins), § 9 (Der erweiterte Vorstand)
und § 16 (Vermögen) beschlossen.
a)
09.08.2012
Maibaum

b)
Satzung Blatt 119-123 der Akten.
5b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Crames, Alois, Bitburg, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Müller, Rolf, Bitburg, *XX.XX.XXXX
1. Vorsitzender:
Mayer, Walter, Bitburg-Mötsch, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Müller, Heiner, Bitburg, *XX.XX.XXXX
a)
29.04.2014
Berg
6a)
Die Mitgliederversammlung vom 16.10.2015 hat die Änderung der Satzung in §§ 2 (Zweck
des Vereins), 9 neu (Vergütung für die Vereinsarbeit), 16 (Vermögen), 17
(Vereinsauflösung), 19 neu (Datenschutz) und 20 neu (Schlussbestimmung) beschlossen.
a)
12.11.2015
Fritzen

b)
Satzung Blatt 152-156 der Akten.
7b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Mayer, Walter, Bitburg-Mötsch, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Müller, Heiner, Bitburg, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Kassiererin:
Scholten, Michaela, Bitburg, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Döhr, Michael, Bitburg, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Schmidt, Marcus, Bitburg-Mötsch, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Kassierer:
Berg, Helmut, Bitburg-Mötsch, *XX.XX.XXXX
a)
22.07.2016
Berg
8b)
Nicht mehr
Kassierer:
Berg, Helmut, Bitburg-Mötsch, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Kassiererin:
Ritz, Gitte, Bitburg-Mötsch, *XX.XX.XXXX
a)
21.06.2017
Berg

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.