Handelsregister · VR 736

Chronologischer Auszug

Karnevalsgesellschaft Lüxheimer Spätlese 1966 e.V. · Amtsgericht Düren

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Karnevalsgesellschaft Lüxheimer Spätlese 1966 e.V.

b)
Vettweiß Ortsteil Lüxheim
a)
Der Vorstand vertritt mehrheitlich. Er ist berechtigt, über
eine Summe bis zu 1000,--DEM zu verfügen. Die
Verfügungsberechtigung des Gesamtvorstandes ist
begrenzt auf eine Summe bis zu 5.000,-- DEM . Der
Abschluss eines Vertrages oder die Beschlussfassung
über eine Ausgabe von mehr als 5.000,-- DEM bedürfen
der Genehmigung durch die Mitgliederversammlung.

b)
Kassiererin:
Krudewig, Marianne, Filialleiterin, Vettweiß-Lüxbeim
Vorsitzender:
Klinkhammer, Helmut, technischer Angestellter, Düren
Geschäftsführer:
Schüßeler, Frank, Düren-Lendersdorf, *XX.XX.XXXX
Stellvertretender Vorsitzender:
Hoekstra, Anton, Bauschlosser, Düren
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 31.03.1971/14.01.1972 zuletzt geändert am 15.03.1991
a)
27.04.2004
Heinen-Hompert

b)
Tag der ersten Eintragung:
28.02.1972
Tag der letzten Eintragung:
23.06.2003
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
14.04.2004.
Satzung Bl. 93-101 d.A.
2b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Schüßeler, Frank, Düren-Lendersdorf, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Geschäftsführer:
Felser, Frank, Vettweiß, *XX.XX.XXXX
a)
21.06.2005
Franken
3a)
Der Vorstand vertritt mehrheitlich. Er ist berechtigt, über
eine Summe bis zu 1500,--EUR zu verfügen. Die
Verfügungsberechtigung des Gesamtvorstandes ist
begrenzt auf eine Summe bis zu 2.500,-- EUR. Der
Abschluss eines Vertrages oder die Beschlussfassung
über eine Ausgabe von mehr als 2.500,-- EUR bedürfen
der Genehmigung durch die Mitgliederversammlung.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 13.01.2007 hat die Änderung der Satzung in § 9 Abs. 2
(Beschlussfähigkeit) und § 14 (Geschäftsführung) beschlossen.
a)
26.01.2007
Becker

b)
Beschluss Bl.155 d.A.
4b)
Nicht mehr
Kassiererin:
Krudewig, Marianne, Filialleiterin, Vettweiß-Lüxbeim
Bestellt als
Kassiererin:
Paternoga, Elisabeth, Vettweiß-Kelz, *XX.XX.XXXX
a)
05.07.2007
Becker
5b)
Nicht mehr
Kassiererin:
Paternoga, Elisabeth, Vettweiß-Kelz, *XX.XX.XXXX
Kassiererin:
Klinkhammer, Sibilla, Vettweiß-Lüxheim, *XX.XX.XXXX
a)
25.06.2009
Becker
6a)
Die Mitgliederversammlung vom 03.12.2010 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck,
Aufgaben und Gemeinnützigkeit) und § 15 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
a)
29.12.2010
Franken

b)
Satzung Bl. 192 - 194 R d. A.
7a)
Die Mitgliederversammlung vom 06.06.2012 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Die
Mitgliederversammlung) und § 12 (Wahl des Vorstandes) beschlossen.
a)
27.08.2012
Becker

b)
Satzung Bl. 220 - 225 d. A.
Beschluss Bl. 214 d. A.
8a)
Die Mitgliederversammlung vom 07.12.2016 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck,
Aufgaben und Gemeinnützigkeit) beschlossen.
a)
09.01.2017
Kloock

b)
Beschluss Bl. 242 Bd. II d. A.
Satzung Bl. 245 - 250 Bd. II d. A.
9b)
Nicht mehr
Stellvertretender Vorsitzender:
Hoekstra, Anton, Bauschlosser, Düren
Schatzmeister:
Schuma, Markus, Nörvenich, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Kassiererin:
Klinkhammer, Sibilla, Vettweiß-Lüxheim, *XX.XX.XXXX
a)
08.09.2017
Mertens

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.