Handelsregister · VR 400931 früher Amtsgericht Leverkusen

Chronologischer Auszug

Karnevalsgesellschaft Feuerwehr Opladen e.V. · Amtsgericht Köln

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Karnevalsgesellschaft Feuerwehr Opladen e.V.

b)
Leverkusen
a)
Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist
mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt (§26
Abs. 2, Satz 2 BGB), dass zum Erwerb oder Verkauf, zur
Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über
Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechts) sowei
außerdem zur Aufnahme eines Kredits von mehr als
1.000 (in Worten: eintausend) DM ist Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich ist.

b)
Vorstand:
Dick, Holger, Leverkusen, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Ebel, Elke, Leverkusen, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 08.06.1975 zuletzt geändert am 22.05.1981.
a)
17.08.2009
Richter

b)
Tag der ersten Eintragung:
30.07.1975
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 931
Amtsgericht Leverkusen
getreten.
Freigegeben am 17.08.2009.
Satzung Bl. 1-5 Sdb.; Änderung
Bl. 53 HB.
2b)
Nach Berichtigung der Umschreibung von Amts wegen
eingetragen, nunmehr nicht mehr
Vorstand:
Scharrenbroich, Gerd, Leverkusen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Schellenberg, Vanessa, Leverkusen, *XX.XX.XXXX
a)
09.07.2018
Drewke
3b)
Nicht mehr
Vorstand:
Dick, Holger, Leverkusen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Ebel, Elke, Leverkusen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Ebel, Christina, Leverkusen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Hauptmann, Andreas, Leverkusen, *XX.XX.XXXX
a)
24.05.2024
Raschke
4a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.
Der Vorstand ist nicht berechtigt, Immobiliengeschäfte
ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung zu tätigen.
Für den Verein können durch den Vorstand
Darlehensverpflichtungen mit einer größeren Summe als
500,- € nur begründet werden, wenn die Zustimmung der
Mitgliederversammlung vorliegt.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 24.09.2024 hat die Neufassung der Satzung und dabei die
Änderung der Allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen.
a)
08.11.2024
Li

b)
Beschluss nebst Wortlaut der
Satzung Blatt19-39 Sdb.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.