Handelsregister · VR 400931 früher Amtsgericht Leverkusen
Chronologischer Auszug
Karnevalsgesellschaft Feuerwehr Opladen e.V. · Amtsgericht Köln
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Karnevalsgesellschaft Feuerwehr Opladen e.V. b) Leverkusen | a) Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt (§26 Abs. 2, Satz 2 BGB), dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechts) sowei außerdem zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 1.000 (in Worten: eintausend) DM ist Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. b) Vorstand: Dick, Holger, Leverkusen, *XX.XX.XXXX Vorstand: Ebel, Elke, Leverkusen, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 08.06.1975 zuletzt geändert am 22.05.1981. | a) 17.08.2009 Richter b) Tag der ersten Eintragung: 30.07.1975 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 931 Amtsgericht Leverkusen getreten. Freigegeben am 17.08.2009. Satzung Bl. 1-5 Sdb.; Änderung Bl. 53 HB. |
| 2 | b) Nach Berichtigung der Umschreibung von Amts wegen eingetragen, nunmehr nicht mehr Vorstand: Scharrenbroich, Gerd, Leverkusen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Schellenberg, Vanessa, Leverkusen, *XX.XX.XXXX | a) 09.07.2018 Drewke | ||
| 3 | b) Nicht mehr Vorstand: Dick, Holger, Leverkusen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Ebel, Elke, Leverkusen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Ebel, Christina, Leverkusen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Hauptmann, Andreas, Leverkusen, *XX.XX.XXXX | a) 24.05.2024 Raschke | ||
| 4 | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Der Vorstand ist nicht berechtigt, Immobiliengeschäfte ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung zu tätigen. Für den Verein können durch den Vorstand Darlehensverpflichtungen mit einer größeren Summe als 500,- € nur begründet werden, wenn die Zustimmung der Mitgliederversammlung vorliegt. | a) Die Mitgliederversammlung vom 24.09.2024 hat die Neufassung der Satzung und dabei die Änderung der Allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen. | a) 08.11.2024 Li b) Beschluss nebst Wortlaut der Satzung Blatt19-39 Sdb. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.