Karnevalsgesellschaft "Die Willerjecke" 1978 e. V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Linnich-Gereonsweiler
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 20384 früher Amtsgericht Jülich
Gericht
Amtsgericht Düren
Letzte Eintragung
24.07.2024
Abrufstand
01.11.2025
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Zwei Vorstandsmitglieder, darunter immer der Präsident oder der Vizepräsident, vertreten den Verein gemeinschaftlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Frank Wilms
Linnich
Vorstand
Ronny Raumschüssel
Erkelenz
Vorstand
Yvonne Karlowicz-Wilms
Linnich
Vorstand
Franz-Josef E. Frangen
Erkelenz
Vorstand
Anne Schmitz
Linnich
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 25.03.1981 zuletzt geändert am 04.05.2002
Die Mitgliederversammlung vom 04.05.2011 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Der Vorstand), § 7 (Aufgaben des Vorstandes), § 7 a (Ordnungen), § 8 (Beschlussfassung des Vorstandes), § 8 a (Erweiterter Vorstand), § 9 (Elferrat), § 10 (Die Mitgliederversammlung), § 11 (Aufgaben der Mitgliederversammlung) und § 17 (In Kraft treten) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 09.05.2016 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz und Zweck), § 6 (Der Vorstand), § 6 a (Ausschüsse), § 7 (Aufgaben des geschäftsführenden Vorstandes), § 8 a (Erweiterter Vorstand), § 11 (Aufgaben der Mitgliederversammlung) beschlossen. Weiterhin hat sie die Änderung der Satzung wie folgt beschlossen: Aus § 15 (Vermögen) wurde § 15 (Auflösung der Gesellschaft) und aus § 16 (Auflösung der Gesellschaft) wurde § 16 (In Kraft treten).
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 23.06.1981 Tag der letzten Eintragung: 16.09.2008 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes 384 Amtsgericht Jülich getreten. Freigegeben am 24.08.2010. Satzung Blatt 61-69 d. A.
Ergänzung der sonstigen Rechtsverhältnisse von Amts wegen.
Beschluss Bl. 130 d. A. Satzung Bl. 138 - 142 d. A.
Beschluss Bl. 215 d. A. Satzung Bl. 219 - 221 d. A.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.