Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Im Bank- und Zahlungsverkehr gilt grundsätzlich nur gemeinsames Zeichnungsrecht von zwei Personen des erweiterten Vorstandes. Bei Rechtsgeschäften von mehr als 500,00 EUR ist die Zustimmung des erweiterten Vorstandes notwendig.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Karsten Anders
Bad Lobenstein
Vorstand
Marlene Münch
Bad Lobenstein
Vorstand
Maik Rzoska
Bad Lobenstein
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 25.09.1981 und wurde zuletzt geändert mit Beschluss vom 26.03.2004.
Die Mitgliederversammlung vom 08.03.2013 hat die Änderung des § 12 (Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 28.06.1990. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Protokoll Bl. 52 ff. SB; Beschluss Bl. 54 Rs. SB; Neue Satzung Bl. 59 ff. SB.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.