Handelsregister · VR 102079

Chronologischer Auszug

Karlsruher Film- und Videoclub e.V. · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Karlsruher Film - und Video - Club e.V.

b)
Karlsruhe
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1.
Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Schatzmeister und
der Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder,
darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende,
vertreten gemeinsam. Rechtsgeschäfte mit einem
Geschäftswert über 50,- EUR müssen vom Vorstand
mehrheitlich genehmigt werden. Rechtsgeschäfte über
250,- EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn die
Mehrheit der Vorstandschaft (= Vorstand und
mindestens 3 Beiräte) schriftlich zustimmt.

b)
1. Vorsitzende:
von Restorff, Doris, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Meyer, Rainer, Keltern, *XX.XX.XXXX
Schatzmeister:
Goetz, Arnold, Project-Manager, Karlsruhe
Schriftführerin:
Fürst, Monika, Übersetzerin, Karlsruhe
a)
Verein
Satzung vom 24.09.1991 in der Neufassung vom 15.01.2002.
a)
06.05.2014
Trost

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
06.05.2014.
Tag der ersten Eintragung:
30.09.1991
2a)
Name geändert; nun:
Karlsruher Film- und Videoclub e.V.
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1.
Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Schatzmeister und
der Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder,
darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende,
vertreten gemeinsam. Rechtsgeschäfte mit einem
Geschäftswert über 250,- EUR müssen vom Vorstand
mehrheitlich genehmigt werden.

b)
Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei
Schriftführerin:
Fürst, Monika, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 02.02.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
03.11.2016
Hartmann

b)
Neufassung der Satzung:
Sonderband
Blatt 15-18
3b)
Bestellt als
Schatzmeisterin:
Güntzel, Eleonore, Waldbronn, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Schatzmeister:
Goetz, Arnold, Project-Manager, Karlsruhe
a)
02.05.2017
Hartmann
4a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1.
Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Schatzmeister und
der Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder,
darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende,
vertreten gemeinsam. Rechtsgeschäfte mit einem
Geschäftswert über 250,- EUR müssen von zwei
Vorstandsmitgliedern genehmigt werden.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 20.06.2017 hat die Änderung der Satzung in § 12
(Vorstand, Wahlen) beschlossen.
a)
01.08.2017
Sauter

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband I
Blatt 28ff

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.