Handelsregister · HRA 4995
Chronologischer Auszug
Karl Schulte Beckhausen e.K. · Amtsgericht Gütersloh
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Karl Schulte Beckhausen b) Herzebrock-Clarholz | b) Inhaber: Schulte-Beckhausen, Bernhard, Apotheker, Herzebrock-Clarholz | a) Einzelkaufmann | a) 18.06.2004 Dartmann b) Tag der ersten Eintragung: 16.08.1961 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRA 1071 Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück getreten. Freigegeben am 18.06.2004. | |
| 2 | a) Geändert in Karl Schulte Beckhausen e.K. Inhaber Ursula Schulte Beckhausen | b) Nunmehr Inhaber: Schulte Beckhausen, Ursula, Herzebrock-Clarholz, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Inhaber: Schulte-Beckhausen, Bernhard, Herzebrock-Clarholz | a) 27.06.2005 Dicke | ||
| 3 | a) Geändert in: Karl Schulte Beckhausen e.K. | b) Inhaber: Maisel, Michael, Herzebrock-Clarholz, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Inhaber: Schulte Beckhausen, Ursula, Herzebrock-Clarholz, *XX.XX.XXXX | b) Der Übergang der in dem Betriebe des Geschäfts entstandenen Verbindlichkeiten und Forderungen ist beim Erwerb des Geschäfts durch den neuen Inhaber ausgeschlossen. | a) 30.03.2007 Hansmann | |
| 4 | b) Nicht mehr Inhaber: Maisel, Michael, Herzebrock-Clarholz, *XX.XX.XXXX Nunmehr Inhaber: Schulte Beckhausen, Karl, Herzebrock-Clarholz, *XX.XX.XXXX | b) Der Übergang der in dem Betriebe des Geschäfts entstandenen Verbindlichkeiten und Forderungen ist beim Erwerb des Geschäfts durch den neuen Inhaber ausgeschlossen. | a) 03.04.2007 Hansmann |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.