Handelsregister · HRA 720860

Chronologischer Auszug

Karl Krumm land- und forstwirtschaftliches Lohnunternehmen Inhaber Hubert Krumm e.K. · Amtsgericht Ulm

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 10.06.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Karl Krumm OHG

b)
Erlenmoos
a)
Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt
einzeln.

b)
Persönlich haftender Gesellschafter:
Krumm, Karl, Erlenmoos, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich
im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Persönlich haftender Gesellschafter:
Krumm, Marlies, Erlenmoos, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich
im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Offene Handelsgesellschaft
a)
19.12.2007
Schorowski
2a)
Firma geändert; nun:
Karl Krumm land- und forstwirtschaftliches
Lohnunternehmen Inhaber Hubert Krumm e.K.
b)
Neuer
Inhaber:
Krumm, Hubert, Erlenmoos, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden als
Persönlich haftender Gesellschafter:
Krumm, Karl, Erlenmoos, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden als
Persönlich haftender Gesellschafter:
Krumm, Marlies, Erlenmoos, *XX.XX.XXXX
a)
Rechtsform geändert, nun:
Einzelkaufmann

b)
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
a)
13.02.2008
Butscher
3b)
Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Sandgruben 12, 88416 Erlenmoos
a)
16.07.2012
Amann
4b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Ravensburg vom 10.11.2023
(110 IN 617/23) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter
bestellt.
Verfügungen des Inhabers über Gegenstände seines
Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Durch Beschluss des Amtsgerichts Ravensburg vom 20.11.2023
(110 IN 617/23) wurde die Bestellung des vorläufigen
Insolvenzverwalters aufgehoben.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Ravensburg vom 20.11.2023
(110 IN 617/23) wurde die Anordnung, dass Verfügungen nur
noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam sind, aufgehoben.
a)
24.11.2023
Mutlu
5Einzelprokura:
Stolz, Sebastian Manfred, Leutkirch im Allgäu,
*XX.XX.XXXX
a)
12.02.2024
Mutlu

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.