Handelsregister · HRA 720860
Chronologischer Auszug
Karl Krumm land- und forstwirtschaftliches Lohnunternehmen Inhaber Hubert Krumm e.K. · Amtsgericht Ulm
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Karl Krumm OHG b) Erlenmoos | a) Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. b) Persönlich haftender Gesellschafter: Krumm, Karl, Erlenmoos, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Persönlich haftender Gesellschafter: Krumm, Marlies, Erlenmoos, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Offene Handelsgesellschaft | a) 19.12.2007 Schorowski | |
| 2 | a) Firma geändert; nun: Karl Krumm land- und forstwirtschaftliches Lohnunternehmen Inhaber Hubert Krumm e.K. | b) Neuer Inhaber: Krumm, Hubert, Erlenmoos, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Krumm, Karl, Erlenmoos, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Krumm, Marlies, Erlenmoos, *XX.XX.XXXX | a) Rechtsform geändert, nun: Einzelkaufmann b) Die Gesellschaft ist aufgelöst. | a) 13.02.2008 Butscher | |
| 3 | b) Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Sandgruben 12, 88416 Erlenmoos | a) 16.07.2012 Amann | |||
| 4 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Ravensburg vom 10.11.2023 (110 IN 617/23) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen des Inhabers über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Durch Beschluss des Amtsgerichts Ravensburg vom 20.11.2023 (110 IN 617/23) wurde die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters aufgehoben. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ravensburg vom 20.11.2023 (110 IN 617/23) wurde die Anordnung, dass Verfügungen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, aufgehoben. | a) 24.11.2023 Mutlu | |||
| 5 | Einzelprokura: Stolz, Sebastian Manfred, Leutkirch im Allgäu, *XX.XX.XXXX | a) 12.02.2024 Mutlu |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.