Handelsregister · HRB 470107

Chronologischer Auszug

Karl Kammerer Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 30.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Karl Kammerer Gesellschaft mit
beschränkter Haftung

b)
Bösingen

c)
Gegenstand des Unternehmens ist die
Geschäftsführung von Unternehmen, sowie
die Beteiligung an Unternehmen, die sich
mit Hoch-, Tief- und Eisenbetonbau und
Handel mit Baustoffen aller Art befassen.
30.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten sie gemeinsam.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.

b)
Geschäftsführer:
Glück, Alfred, Maurermeister, Hochmössingen
Geschäftsführer:
Kämmerer, Karl, Bauunternehmer, Bösingen
einzelvertretungsberechtigt.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 31.10.1964 mit Änderung vom
18.12.1972.

b)
Die Gesellschaft ist gemäß Art. 12 § 1 des Gesetzes vom 4.
Juli 1980 (BGBl. I S. 836) mit Ablauf des 31. Dezember 1985
aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
a)
11.01.2007
Schwaiger

b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
11.01.2007.
Tag der ersten
Eintragung: 16.11.1964
Geänderter
Gesellschaftsvertrag:
Sonderband
Blatt 4

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.