Handelsregister · HRB 4704

Registerinformationen

Karl-Heinz Fischer Baudekoration GmbH · Amtsgericht Friedberg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Karl-Heinz Fischer Baudekoration GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Nidda
Geschäftsanschrift
Michelnauer Straße 37, 63667 Nidda

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 4704
Gericht
Amtsgericht Friedberg
Letzte Eintragung
14.03.2023
Abrufstand
21.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Durchführung von Innen- und Außenputzarbeiten, Tapezierarbeiten, Trockenausbau, Fußbodenverlegungen, Gerüstbau sowie der Ein- und Verkauf aller artverwandten Materialien. Gegenstand des Unternehmens sind auch Malerarbeiten.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Liquidator(in)

Frank Dechert

Nidda

Liquidator(in)

Dieter Lothar Fischer

Nidda

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 27.12.1990
  • Die Gesellschafterversammlung vom 29.01.2003 hat die Umstellung des Stammkapitals auf 25.564,5940 EUR, die Herabsetzung um 564,5940 EUR sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 11.04.1991 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Gesellschaftsvertrag Blatt 32 ff. Sonderband
  • Fall 4
  • Fall 6
  • Fall 7
  • Fall 8

Insolvenz

  • Durch Beschluss des Amtsgerichts Friedberg (Az. 60 IN 170/22) vom 01.03.2023 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
  • Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.