Handelsregister · HRB 35131

Registerinformationen

Karl Ernesti GmbH Tief- u. Straßenbau · Amtsgericht Essen

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Karl Ernesti GmbH Tief- u. Straßenbau
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Essen
Geschäftsanschrift
Alfredstraße 150, 45131 Essen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 35131
Gericht
Amtsgericht Essen
Letzte Eintragung
16.10.2024
Abrufstand
28.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Bauleistungen im Bereich Tiefbau, Kanalbau, Rohrleistungsbau, Erdbewegungen und Asphalt- und Straßenbau.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Wolfgang Thelen

Essen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Christoph Thelen

Essen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 23.06.1977 mit Änderung vom 22.12.1998 Die Gesellschafterversammlung hat am 08.12.2022 beschlossen, den Sitz der Gesellschaft von Waldshut-Tiengen (bisher Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 620358) nach Essen zu verlegen, die Firma zu ändern, das Stammkapital (DEM 250000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 127.822,97 um EUR 2177.03 auf 130.000,00 EUR zu erhöhen, den Gegenstand, die allgemeine Vertretungsregelung und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in §§ 1 (Firma, Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) und 5 (Geschäftsführung, Vertretung) zu ändern sowie diesen insgesamt neu zu fassen.

Insolvenz

  • Durch Beschluss des Amtsgerichts Waldshut-Tiengen vom 16.06.1998 (4 N 66/95) ist das Anschlußkonkursverfahren über das Vermögen der Gesellschaft aufgeboen, nachdem der in dem Vergleichstermin vom 01.04.1998 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluss vom 01.04.1998 bestätigt wurde.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.