Handelsregister · HRA 889

Chronologischer Auszug

Karl Böttger, Buchhandlung e.K., Inhaberin Verena Keller · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 23.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Karl Böttger Buchhandlung Inhaberin Renate
Weiss

b)
Mannheim
b)
Inhaber:
Weiss, Renate, Buchhändlerin, Mannheim
a)
Einzelkaufmann

b)
Das Handelsgeschäft ist mit dem Recht zur Fortführung der
Firma mit Nachfolgezusatz übergegangen auf Renate Weiss,
Büchhändlerin in Mannheim. Der Übergang der im
Geschäftsbetrieb des bisherigen Inhabers begründeten
Verbindlichkeiten ist ausgeschlossen.
a)
13.12.2005
Schollmeier

b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
13.12.2005.
Tag der ersten
Eintragung: 19.11.1910
2a)
Firma geändert; nun:
Karl Böttger, Buchhandlung e.K., Inhaberin
Verena Keller
b)
Neuer
Inhaber:
Keller, Verena Susanne, geb. Krechtler, Mannheim,
*XX.XX.XXXX
Ausgeschieden als
Inhaber:
Weiss, Renate, Mannheim, *XX.XX.XXXX
b)
Das Handelsgeschäft ist mit dem Recht zur Fortführung der
Firma übergegangen auf Keller, Verena Susanne, geb. Krechtler,
Mannheim, *XX.XX.XXXX
Der Übergang der im Geschäftsbetrieb des früheren Inhabers
begründeten Forderungen und Verbindlichkeiten ist
ausgeschlossen
a)
03.12.2007
Ley
3b)
Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Sennteichplatz 2, 68199 Mannheim
a)
23.08.2010
Bernhard

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.